EWI-TARIFE FÜR STEUERBARE
VERBRAUCHSEINRICHTUNGEN

21.07.2026

Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Batteriespeicher spielen in immer mehr Haushalten eine wichtige Rolle. Sie gelten als sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen und sind in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Unseren Kunden bieten wir für diese Verbraucher spezielle Stromtarife.

FOLGENDE DREI OPTIONEN STEHEN ZUR AUSWAHL:
MODUL 1 „GEMEINSAME MESSUNG“: Die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist an denselben Zähler angeschlossen wie die anderen Stromverbraucher im Haushalt. Kunden erhalten dafür eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Diese Variante lohnt sich besonders bei Geräten mit eher geringem Verbrauch, wie zum Beispiel einer Wallbox.
MODUL 2 „GETRENNTE MESSUNG“: Die steuerbare Verbrauchseinrichtung erhält einen eigenen Zähler und ihr Stromverbrauch wird separat gemessen. In diesem Fall reduziert sich für Kunden das Netzentgelt um 60 Prozent. Außerdem entfällt der Grundpreis für das Netz. Insbesondere bei einem höheren Verbrauch, etwa von einer Wärmepumpe, ist diese Variante interessant.
MODUL 3„INTELLIGENTES MESSSYSTEM“: Je nach festgelegten Zeiträumen des Netzbetreibers werden unterschiedliche Netzentgelte für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen fällig. Voraussetzung dafür ist ihr Anschluss an ein intelligentes Messsystem. Diese Variante eignet sich vor allem für Kunden, die ihren Verbrauch gut kennen und ihn gezielt in Zeiten mit niedrigeren Netzentgelten verlagern können.

Welche Lösung am besten zu Ihnen passt, hängt von der individuellen Situation vor Ort und Ihrem persönlichen Energieverbrauch ab.
Unser Kundenservice steht gern für eine unverbindliche Beratung bereit. Sprechen Sie uns einfach an.

Mehr unter: ewi-isernhagen.de/stromprodukte-privatkunden/#steuerbare-verbraucheinrichtung