Verwalten Sie in Ihrem Kundenkonto bequem Ihre persönlichen Kundendaten.
Ihr persönlicher Kundenservice der Energiewerke Isernhagen
Die Energiewerke Isernhagen sind der Strom- und Erdgasdienstleister direkt vor Ihrer Haustür. Fragen und Anliegen rund um Ihre Energie beantworten Ihnen unsere kompetenten und engagierten Kundenberater direkt und unkompliziert vor Ort.
Möchten Sie …
- Fragen zu Ihrer Rechnung beantwortet bekommen?
- einen neuen Vertrag abschließen?
- sich an-, ab- oder ummelden?
- einen Messgerätekoffer (gegen Kaution) ausleihen?
- sich über unser Strom- und Erdgasangebot informieren?
Im EWI Kundenzentrum bieten wir Ihnen …
- persönliche Beratungsgespräche
- Auskünfte immer auf dem neuesten Stand
- qualifiziertes Fachpersonal
- ein offenes Ohr für Ihr Anliegen
- die eine oder andere Überraschung
Sie möchten gern mehr über die EWI Förderprogramme erfahren, wünschen sich eine ausführliche Energieberatung, praktische Energiespartipps oder Informationen zu unseren Energieprodukten? Auch hier helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort persönlich weiter.
Telefonnummer
Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0511-61654-75. Das Servicetelefon der EWI ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen bequem per E-Mail mit:
kontakt@ewi-isernhagen.de
Postanschrift
Gern erreichen Sie uns per Post unter der folgenden Adresse:
Energiewerke Isernhagen GmbH
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Kundenzentrum
Sie finden das EWI Kundenzentrum direkt neben dem Isernhagener Rathaus,
Bothfelder Straße 29,
30916 Isernhagen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Thema „Vertrag“
Wie lange läuft mein Vertrag?
Die Laufzeit Ihres Vertrages bestimmen Sie. Je nachdem, ob Sie sich für ein Angebot mit fester oder flexibler Laufzeit entscheiden, liegt diese zwischen zwei Wochen, einem Monat, zwei Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.
Wofür steht der Begriff Arbeitspreis?
Als Arbeitspreis werden die Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde (kWh) Strom bezeichnet. Die Höhe des Arbeitspreises hängt von Ihrem Vertrag ab.
Wofür steht der Grundpreis?
Der Grundpreis umfasst sämtliche fixen Kosten einer Energielieferung – also auch jene Kosten, die entstehen, wenn nur wenig oder gar keine Energie verbraucht wird. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Messung oder die Abrechnung durch Ihre EWI.
Was ist eine Kilowattstunde (kWh)?
Als Kilowattstunde (kWh) bezeichnet man den Wert für die elektrische Leistung, die in einer Stunde anfällt. Dieser Momentwert zeigt demnach an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.
Wie unterscheiden sich ein Wechsel- und ein Drehstromzähler?
Der Unterschied zwischen einem Wechsel- und einem Drehstromzähler liegt in der Anzahl der stromführenden Leiter. Während ein Wechselstromzähler nur eine stromführende Leitung besitzt, hat der Drehstromzähler gleich drei davon. Dadurch unterscheiden sich die Möglichkeiten bei Verbraucheranschlüssen und der Messbarkeit.
Thema „Abschläge“
Was ist ein Abschlag?
Der Abschlag ist der monatlich von Ihnen an die EWI zu zahlende Rechnungsbetrag. Seine Höhe richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch – also einer Prognose, die auf dem Verbrauch Ihrer letzten Jahresabrechnung oder einer Schätzung beruht. Bei einer Schätzung werden die Wohnfläche sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt. Die Differenz wird dann mit Ihrer Jahresabrechnung ausgeglichen.
Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?
Ihr Abschlag richtet sich nach Ihrem Verbrauch im Vorjahr und berücksichtigt etwaige Preisanpassungen. Verbrauchen Sie also in diesem Jahr weniger als erwartet, sinkt Ihr Abschlag im nächsten Jahr. Verbrauchen Sie mehr, steigt auch Ihr Abschlag.
Wie errechnet sich mein Abschlag in der Rechnung?
Der Abschlag wird berechnet anhand Ihres errechneten Jahresverbrauches, der aktuellen Preise Ihres Vertrages sowie der Anzahl an Monaten, an denen noch Abschläge gefordert werden können bis zur nächsten Jahresabrechnung.
Wann wird mein Abschlag fällig?
Ihr Abschlag wird immer rückwirkend am Monatsende fällig. Die Abbuchung erfolgt allerdings erst zum ersten Werktag des neuen Monats. So wird beispielsweise der Abschlag für den Monat April erst am ersten Werktag im Mai von Ihrem Konto abgebucht.
Wieso zahle ich in einem Abrechnungsjahr nur elf Abschläge?
Während eines Abrechnungsjahres werden nur elf Abschläge berechnet, damit für Sie keine Doppelbelastung entsteht. Denn im 12. Monat erhalten Sie die Jahresabrechnung, in der die gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch verrechnet werden. Die Differenz wird Ihnen dann als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder bei einem niedrigeren Verbrauch wieder erstattet.
Unser Tipp: Senken Sie Ihren Energieverbrauch und holen Sie sich am Jahresende einen Teil Ihrer Abschläge wieder von uns zurück. Wir helfen Ihnen dabei mit einer kostenlosen Energieberatung.
Wie oft im Jahr bekomme ich eine Jahresabrechnung und wann?
Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihre sogenannte Jahresabrechnung. In der Regel versenden wir diese von Oktober bis Januar.
Warum wird der erste Abschlag mit meinem Guthaben verrechnet, ich überweise doch immer selbst?
Wir richten uns in diesem Fall nach der geltenden Grundversorgungsverordnung. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen (vgl. § 13 (3) Strom- bzw. GasGVV).
Auf welchem Wege kann ich meine Rechnungen und Abschläge bezahlen?
Sie können Ihre Abschläge und Rechnungen ganz einfach auf eines unserer Konten überweisen:
Sparkasse Hannover, IBAN DE27250501801042457257, BIC SPKHDE2H
Hannoversche Volksbank, IBAN DE98251900010080722200, BIC VOHADE2H
Besonders komfortabel: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. So versäumen Sie garantiert nie eine Frist, denn wir buchen die fälligen Beträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Melden Sie sich dazu einfach telefonisch bei unseren Servicemitarbeitern unter der Telefonnummer 0511 6165475 oder nutzen Sie unser praktisches PDF-Formular.
Wofür steht SEPA?
Der Begriff SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (aus dem Englischen: Single Euro Payments Area). In diesem gemeinsamen Zahlungsraum gibt es keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen.
Wie erfahre ich von Preisänderungen?
Bei Anpassungen unserer Strom- oder Erdgaspreise benachrichtigen wir Sie stets persönlich per Brief. Zusätzlich können Sie Informationen zu Preisänderungen in den Bereichen Strom und Erdgas unserer Website sowie der örtlichen Presse entnehmen.
Thema „Erdgas“
Was für Erdgas beziehe ich (H- oder L-Gas)?
Seit dem 24. April 2018 beliefern wir das gesamte Gemeindegebiet inklusive aller Ortsteile mit sogenanntem H-Gas.
Warum wird Erdgas in m³ gemessen, aber in kWh abgerechnet?
Der Verbrauch am Zähler wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Multipliziert man diesen Verbrauch mit der Zustandszahl „Z“ und dem Brennwert „B“, so erhält man die verbrauchte Menge in Kilowattstunden (kWh), die Grundlage für die Abrechnung ist. Die Umrechnung in Kilowattstunden ist notwendig, da die Beschaffenheit von Erdgas Schwankungen unterliegt und so auch ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Brennwerten bei L- und H-Gas erfolgt.
Was ist die Zustandszahl beim Erdgas?
Mit der Zustandszahl wird die im Betriebszustand gemessene Erdgasmenge in Kubikmetern (abhängig von Druck und Temperatur) in den Normzustand umgerechnet. Als Normzustand bezeichnet man das Volumen eines Gases bei einer Temperatur von Null Grad Celsius und einem Druck von 1.013,25 mbar.
Was ist der Brennwert?
Erdgas ist ein Naturprodukt und liegt als solches in unterschiedlicher Beschaffenheit vor. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Diese variiert je nach Erdgasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunden pro Kubikmeter. Den genauen Brennwert finden Sie – wie auch die genaue Anzahl der Kilowattstunden – auf Ihrer Jahresabrechnung. Er ist das Maß für die im Erdgas enthaltene thermische Energie.
Wie berechne ich meinen Erdgasverbrauch?
Ihren individuellen Erdgasverbrauch berechnen Sie nach der folgenden Formel: Kilowattstunden = Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl. Genaueres zum Brennwert und zu der Zustandszahl erfahren Sie von Ihrem Netzbetreiber.
Thema „Umzug“
Was muss ich alles bei meinem Umzug notieren/mitteilen?
Am besten erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter (evtl. auch mit dem Vor- oder Nachmieter) ein Übergabeprotokoll und notieren von allen Zählern die Nummern und die Stände am Übergabetag. Bitte teilen Sie uns diese Daten wenige Tage nach Ihrem Umzug mit. Bei einem Auszug benötigen wir auch Ihre neue Postanschrift, damit wir Ihnen Ihre Schlussrechnung zusenden können.
Unser Tipp: Nutzen Sie doch einfach unsere praktische Checkliste:
Checkliste / PDF (135 KB)
Thema „Rechtliches und Informatives“
Was mache ich bei einem Stromausfall?
Bei einem Stromausfall melden Sie sich zur schnellen Behebung der Störung bitte umgehend unter der Telefonnummer 0800 0282266. Der Notdienst der Avacon Netz GmbH steht für Sie täglich rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr bereit.
Was mache ich bei einer Erdgasstörung?
Bei einer Erdgasstörung melden Sie sich zur schnellen Behebung der Störung bitte umgehend unter der Telefonnummer 0800 4282266. Der Notdienst der Avacon Netz GmbH steht für Sie täglich rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr bereit.
Wer ist mein Netzbetreiber und wofür ist er zuständig?
Ihr Strom- und Erdgasnetzbetreiber in Isernhagen ist die Avacon Netz GmbH. Diese ist als Netzbetreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb des hiesigen Strom- und Erdgasnetzes verantwortlich. Netzbetreiber stellen Energieversorgern wie der EWI ihre Netze zur Verfügung, damit wir Sie als Kunde zuverlässig mit Strom und Erdgas beliefern können.
Wer ist mein Ersatzversorger?
Ihr örtlicher Grundversorger ist per Gesetz auch Ihr Ersatzversorger. In unserem Versorgungsgebiet hat die EWI diese Funktion inne. Wir springen ein, wenn Sie aus verschiedenen Gründen keinen gültigen Versorgungsvertrag besitzen.
Wie lange bleibe ich in der Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Nach Ablauf dieser Frist fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Kontaktieren Sie daher gleich unsere Kundenberater – gemeinsam finden wir das richtige Energieprodukt für Ihre Bedürfnisse.
Welche Aufgaben hat die Bundesnetzagentur?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine deutsche Bundesbehörde und hat die Aufgabe, Netzbetreiber zu kontrollieren. Dabei fördert sie auch den Wettbewerb innerhalb der deutschen Netzmärkte.
Was bedeutet die Abkürzung EEG?
Die drei Buchstaben EEG stehen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das seit dem 1. April 2000 in Deutschland gilt. Ziel des Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch konsequent zu erhöhen. Geregelt wird die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse gewonnen wird.
Thema „Weitere Ansprechpartner“
An wen wende ich mich, wenn ich einen neuen Netzanschluss benötige?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Installateur oder setzen Sie sich direkt mit dem Netzbetreiber Avacon Netz GmbH in Verbindung: telefonisch unter 0180 1282288 oder per E-Mail an netzkundenservice@avacon-netz.de
Wo kann ich mich für Wasser anmelden?
Die Zuständigkeit für die Versorgung mit Wasser liegt beim:
Zweckverband Wasserverband Nordhannover
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Herrenhäuser Straße 61
30938 Burgwedel-Wettmar
Telefon 05139 8078-0
Rechnungserklärung
Eine umfassende Erläuterung zu unseren Strom- und Erdgasrechnungen können Sie sich hier herunterladen:
Rechnungserklärung / PDF (600 KB)
Im Download-Center der Energiewerke Isernhagen finden Sie Antragsformulare und Vertragsunterlagen zu unseren Strom- und Erdgasprodukten sowie ergänzendes Informationsmaterial. Laden Sie sich die Dokumente bei Bedarf herunter und füllen Sie sie bequem zu Hause aus.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gern bei Ihrem Anliegen – sprechen Sie uns einfach an!
Strom
EWI INDIVIDUALSTROM / PDF (306 KB)
Preisübersicht Strom-Angebote / PDF (123 KB)
Stromgrundversorgungsverordnung / PDF (179 KB)
Zertifikat Ökostrom / PDF (464 KB)
Preisblatt Strom Grund- und Ersatzversorgung / PDF (104 KB)
Preisblatt Strom Grund- und Ersatzversorgung Heizstrom, getrennte Messung / PDF (104 KB)
Preisblatt Strom Grund- und Ersatzversorgung Heizstrom, gemeinsame Messung / PDF (103 KB)
Stromkennzeichnung vom 1.11.2020 / PDF (1,5 MB)
Energieberatung
Anmeldung
Sie übernehmen als Nachmieter eine Verbrauchsstelle für Strom und/oder Erdgas und möchten sich gern bei den Energiewerken Isernhagen als Kunde anmelden? Das freut uns sehr.
Abmeldung
Sie ziehen um und möchten Ihre Verbrauchsstelle für Strom und/oder Erdgas abmelden? Nutzen Sie für Ihre Abmeldung einfach das unten stehende Online-Formular. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten unsere Datenschutzhinweise.
Übrigens: Teilen Sie uns gern mit, wohin Sie ziehen werden. Sollte Ihre neue Wohnung ebenfalls in unserem Einzugsgebiet liegen, beliefern wir Sie gern weiterhin mit Energie.
Ummeldung
Sie ziehen um und möchten Ihre Verbrauchsstelle für Strom und/oder Erdgas ummelden? Das freut uns sehr.
Nutzen Sie für Ihre Ummeldung einfach das unten stehende Online-Formular. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten unsere Datenschutzhinweise.
Zählerstand abgeben
Sie möchten uns den Zählerstand Ihrer Verbrauchsstelle für Strom und/oder Erdgas melden?
Bankeinzug
Bankdaten für die Überweisung einer Gutschrift
SEPA Lastschriftmandat
Möchten Sie uns ermächtigen Ihre monatlichen Abschläge von Ihrem Konto abzubuchen?
Dann laden Sie sich bitte das Formular SEPA-Lastschriftmandat herunter, füllen Sie dieses aus und senden Sie uns das Formular per Post unterschrieben zurück.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir dieses Mandat für Sie nur einrichten, wenn Sie uns dies schriftlich bestätigen.