Service

Die Energiewerke Isernhagen möchten Ihnen stets den größtmöglichen Service bieten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei Fragen rund um Ihre Energieversorgung gern weiter – persönlich im Kundenzentrum, telefonisch, per E-Mail oder per Post. Nutzen Sie gern auch unsere FAQ, häufig gestellte Fragen werden darin in nur wenigen Klicks beantwortet. Zudem haben Sie über unser Kundenportal einen einfachen, schnellen und sicheren Zugriff auf Ihre persönlichen Daten – jederzeit von zu Hause oder unterwegs. Im Download-Center finden Sie viele wichtige Formulare, Dokumente und Informationen zum Herunterladen. Bei einem Wohnungswechsel können Sie sich mit unserem Umzugsservice bequem online an-, ab- oder ummelden.

Kundenportal

  • Kundendaten

    Verwalten Sie in Ihrem Kundenkonto bequem Ihre persönlichen Kundendaten.

  • Zählerstände

    Geben Sie über unseren Onlineservice Ihren aktuellen Zählerstand ein.

  • Rechnungen

    Laden Sie Ihre aktuellen und bisherigen Rechnungen schnell und einfach herunter.

  • Verbrauch

    Nehmen Sie Einsicht in Ihren aktuellen und vergangenen Energieverbrauch.

  • Abschlag

    Ändern Sie jederzeit Ihren monatlichen Abschlag und behalten Sie die volle Kostenkontrolle.

Kundenzentrum

Der persönliche Kundenservice der Energiewerke Isernhagen
Wir sind der Strom- und Erdgasdienstleister direkt vor Ihrer Haustür. Fragen und Anliegen rund um Ihre Energie beantworten Ihnen unsere kompetenten und engagierten Kundenberater direkt und unkompliziert vor Ort.

Möchten Sie …

  • Fragen zu Ihrer Rechnung beantwortet bekommen?
  • einen neuen Vertrag abschließen?
  • sich an-, ab- oder ummelden?
  • einen Messgerätekoffer (gegen Kaution) ausleihen?
  • sich über unser Strom- und Erdgasangebot informieren?

Im EWI Kundenzentrum bieten wir Ihnen …

  • persönliche Beratungsgespräche
  • Auskünfte immer auf dem neuesten Stand
  • qualifiziertes Fachpersonal
  • ein offenes Ohr für Ihr Anliegen
  • die eine oder andere Überraschung

Möchten Sie gern mehr über die EWI Förderprogramme erfahren, wünschen Sie sich eine ausführliche Energieberatung, praktische Energiespartipps oder Informationen zu unseren Energieprodukten? Auch hier helfen Ihnen unsere Servicemitarbeiter vor Ort persönlich weiter.

Telefonnummer

Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0511 61654-75. Das Servicetelefon der EWI ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

E-Mail

Teilen Sie uns Ihr Anliegen bequem per E-Mail mit:
kontakt@ewi-isernhagen.de

Postanschrift

Gern erreichen Sie uns per Post unter der folgenden Adresse:
Energiewerke Isernhagen GmbH
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen

Kundenzentrum

Das EWI Kundenzentrum finden Sie direkt neben dem Isernhagener Rathaus,
Bothfelder Straße 29,
30916 Isernhagen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie
Donnerstag von 15 bis 18 Uhr

EWI Briefkasten

Nutzen Sie gern auch unseren Briefkasten am Isernhagener Rathaus oder geben Sie Ihre Post an uns direkt im EWI Kundenzentrum ab.

Häufige Fragen (FAQ)

Thema „Dezember-Soforthilfe für Erdgas“

Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch, die keine registrierende Leistungsmessung (monatliche Abrechnung) haben.

Dies sind in Bezug auf Gas: Letztverbraucher,

  • die über Standardlastprofile (SLP) einmal jährlich abgerechnet werden
  • die über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) monatlich abgerechnet werden und deren Jahresverbrauch 1,5 Mio. Kilowattstunden (kWh) Gas nicht überschreitet, soweit sie das Gas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen.
  • die im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) ausdrücklich genannt sind.

Die Soforthilfe muss nicht beantragt werden. Sie schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr.

Der Gesetzgeber hat im EWSG für Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Soforthilfe im Dezember zu erfolgen hat. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem realen Gasabschlag, den Sie Ende Dezember bezahlen müssten, sondern kann darüber oder darunter liegen. Ferner ergibt sich eine Differenz durch die gesetzliche Berechnungsvorgabe, die zwölf Abschläge pro Jahr ansetzt, die EWI aber lediglich elf Abschläge pro Jahr berechnet, da im zwölften Monat die Jahresrechnung erfolgt. Dennoch müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt.

Berechnung der tatsächlichen Soforthilfe für Gas: Die Höhe errechnet sich aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs* und Ihren im Dezember gültigen Vertragspreisen (Preis pro Kilowattstunde und monatlicher Grundpreis brutto).

Beispiel:

Prognostizierter Jahresverbrauch September 2022: 24.000 Kilowattstunden
Davon 1/12: 2.000 Kilowattstunden
Vertragspreis im Dezember 2022 pro Kilowattstunde brutto: 10,00 Cent
Monatlicher Grundpreis im Dezember 2022 brutto:12,00 Euro
Soforthilfe in Ihrer nächsten Jahresabrechnung: 212,00 Euro 

*prognostizierter Jahresverbrauch: Die Jahresprognosemenge wird aus den temperaturbereinigten historischen Verbräuchen gebildet und kann sich deshalb von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden.

Abschläge werden generell rückwirkend zum laufenden Monat, also am Monatsende fällig. So entfällt der Dezemberabschlag für Erdgas, der zum 31.12. fällig wird. Die Abbuchung erfolgt in der Regel Anfang Januar.
Unsere Kunden ohne Dezember-Abschlag (mit Stichtagsabrechnung zum 31.12.2022) erhalten die Erstattung mit der Jahresrechnung im Januar 2023.

Kunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts weiter tun. Die EWI bucht keinen Gasabschlag ab.

Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, können diesen selbst anpassen. Anderenfalls wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet.

Kunden, die monatlich eine Überweisung selbst vornehmen, müssen den Gasabschlag im Dezember nicht einzahlen.

Der Stromabschlag hingegen ist wie gewohnt zu bezahlen.

Hier muss der Vermietende bzw. die Wohnungseigentümergesellschaft informieren und die Entlastung dann im Rahmen der Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben.

Vermietende sind verpflichtet, die Mieter bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren. In der Jahresabrechnung wird dann der individuelle Betrag ausgewiesen.

Die EWI übernimmt die Verbrauchsprognose des vorherigen Lieferanten, der diesen Gasanschluss für den vorangegangen Kunden beliefert hat. Diese Verbrauchsprognose liegt der Entnahmestelle vor und kann für die Berechnung der Entlastung herangezogen werden.

In diesem Fall hat der Erdgaslieferant, der den Letztverbraucher am Stichtag 1. Dezember 2022 mit Erdgas beliefert, den Entlastungsbetrag in seiner Rechnung zu berücksichtigen
Ist die Mehrwertsteuersenkung für Gas in der Soforthilfe berücksichtigt?

Die Mehrwertsteuerreduzierung für Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent gilt seit dem 1. Oktober 2022. Damit wird sie in der Berechnung der Höhe des Dezember-Abschlags in der Regel berücksichtigt sein.

Thema „Energiekrise“


Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Energiekrise – alle wichtigen Informationsstellen finden Sie hier.


Marktsituation

Seit Herbst 2021 sind die Energiepreise aus verschiedenen Gründen kontinuierlich angestiegen, und zwar sowohl auf den Weltmärkten als auch bei den Verbrauchern. Zum einen ist die Nachfrage – vor allem der Industrie – nach den coronabedingten Einschränkungen stark gestiegen, während gleichzeitig weniger Gas gefördert wurde. Zum anderen kommt seit Februar 2022 der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hinzu. Als Reaktion darauf stoppte die Bundesregierung das Projekt „Nord Stream 2“, was gedrosselte oder sogar komplett eingestellte Gaslieferungen aus Russland durch die bestehende Pipeline Nord Stream 1 zur Folge hatte. Deshalb muss das benötigte Gas aus anderen Ursprungsländern zu deutlich höheren Preisen beschafft werden. Eine größere Nachfrage und ein geringeres Angebot führen zu gestiegenen Beschaffungskosten, die an die Endverbraucher weitergegeben werden müssen, um Insolvenzen abzuwenden.

Die Verbraucher sollten auch im kommenden Jahr mit weiter steigenden Gas- und Strompreisen rechnen. Die derzeit höheren Beschaffungskosten der Energieversorger können nur zeitverzögert an die Endverbraucher weitergegeben werden, sodass aktuelle Entwicklungen noch nicht auf den Rechnungen auftauchen. Dank unserer langfristigen und vorausschauenden Einkaufspolitik können wir einen Teil der Preissteigerungen noch gut auffangen. Wir haben die für unsere Bestandskunden benötigten Energiemengen zum größten Teil frühzeitig zu moderaten Einkaufspreisen auf dem Energiemarkt beschafft. Stand jetzt (Anfang Oktober 2022) ist noch nicht klar, wie sich der Gaspreisdeckel auf die Energiekosten auswirken wird.

Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland aktuell stabil und die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet. Zudem sind die Gasspeicher zu rund 91 Prozent gefüllt (Stand: September 2022). Nichtsdestotrotz bleibt die Lage angespannt und auch eine Verschlechterung kann laut Bundesnetzagentur nicht ausgeschlossen werden.

Sowohl im Juli als auch im September 2022 wurden die Gaslieferungen durch Nord Stream 1 vollständig eingestellt. Die Lecks an den Nord-Stream-Gaspipelines haben keine Auswirkung auf die Gasversorgung, da die Leitungen zuletzt nicht für den Gasimport genutzt wurden. Laut Bundesnetzagentur geht die Befüllung der Gasspeicher kontinuierlich weiter. Aus den Niederlanden, Belgien und Norwegen erhält Deutschland derzeit weiter Pipeline-Gas, zusätzlich wurde mit dem Bau von LNG-Terminals begonnen, die Ende 2022 den Betrieb aufnehmen sollen. Darin soll Flüssiggas aus Ländern wie den USA oder Katar gespeichert werden, das nach dem Erhitzen und Verdichten in die Hochdrucknetze eingespeist wird, durch die auch herkömmliches Erdgas fließt. Daher ist die Gasversorgung auch ohne russisches Gas gesichert, allerdings werden die Speicher über den Winter voraussichtlich deutlich leerer werden als in den vergangenen Jahren.

Der Gesamtspeicherstand in Deutschland hat die 90-Prozent-Marke bereits überschritten und auch der größte deutsche Speicher in Rehden ist zu mehr als 75 Prozent gefüllt (Stand: Oktober 2022). Das ist ein bequemes Polster, deckt alleine aber nur die Menge ab, die durchschnittlich in den Monaten Januar und Februar verbraucht wird. Da zurzeit deutlich weniger Gas nach Deutschland geliefert wird als in den vergangenen Jahren, besteht die Gefahr, dass die Speicher am Ende des Winters deutlich leerer sein werden als gewöhnlich, vor allem, wenn es ein langer und kalter Winter wird. Gassparen bleibt deshalb das Gebot der Stunde, denn wenn der Gasverbrauch sowohl in der Industrie als auch in der Bevölkerung nicht deutlich sinkt, könnte eine Unterversorgung drohen.


Verbraucher

Verbraucher sollten generell versuchen, Energie einzusparen, das schont neben dem Portemonnaie auch wertvolle Ressourcen. Einfach umsetzbare Energiespartipps finden Sie hier.

Darüber hinaus werden wir mit der Jahresabrechnung die künftigen Abschläge anpassen, um extrem hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Nach Möglichkeit können Sie auch regelmäßig einen gewissen Betrag für die kommende Energierechnung beiseitelegen, um ein finanzielles Polster anzulegen.

Die Antwort lautet: Nein, das lohnt sich nicht. Umgerechnet ist eine Kilowattstunde Strom (kWh) aktuell bis zu viermal so teuer wie eine Kilowattstunde Gas. Das Heizen mit Strom verursacht also immense zusätzliche Kosten.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Stromnetz durch den gleichzeitigen Betrieb zu vieler Radiatoren und Heizlüfter überlastet wird. Dadurch kann es zu lokalen Stromausfällen kommen, die wiederum auch zu einem Ausfall der Gasheizung führen würden.

Sollten Sie Sorge haben, Ihre Rechnungen nicht begleichen zu können, kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu! Ob persönlich, telefonisch oder per E-Mail – unsere Servicemitarbeiter ermöglichen Ihnen vertrauliche Gespräche in einem geschützten Rahmen und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die für Sie und uns tragbar ist.

Gerade das produzierende Gewerbe verbraucht große Mengen Gas und Strom. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Einsparpotenziale erkannt und genutzt werden. Das entlastet nicht nur die Firmenkasse, sondern kann auch dazu beitragen, die Produktion im Fall der Fälle möglichst lange aufrecht zu erhalten. Außerdem ist Energiesparen nicht nur im privaten Bereich, sondern auch am Arbeitsplatz entscheidend, damit wir alle zusammen gut durch den Winter kommen.


Gaspreisbremse

Mithilfe des Gaspreisdeckels sollen Endverbraucher vor zu hohen Energiekosten geschützt werden. Eine Expertenkommission hat der Bundesregierung am 10. Oktober 2022 Vorschläge unterbreitet, wie die Gasbezugskosten gedeckelt werden können und gleichzeitig weiter Energie eingespart werden kann.

Sie schlägt eine Einmalzahlung für alle Erdgaskunden im Dezember sowie ab März eine Begrenzung des Erdgaspreises für bis zu 80 Prozent der verbrauchten Menge vor. Darüber hinaus sollen die aktuellen Marktpreise weiter gelten. Ob und wie der Vorschlag genau im Detail ausgestaltet und umgesetzt werden soll, ist noch offen. Wir halten Sie hier selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald uns die konkreten Umsetzungspläne vorliegen.

In jedem Fall ist es dennoch wichtig, weiter Gas zu sparen, da Russland weiterhin kein Gas liefert.

Die Bundesregierung möchte die Gaspreisbremse mit Krediten in Höhe 200 Milliarden Euro über den bereits existierenden Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds finanzieren. Das ist laut Bundesregierung ausreichend, um verschiedene mögliche Szenarien zu bezahlen.


Stadtwerke

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Anbietern sind Stadtwerke und lokale Versorger meist seit vielen Jahren in der Region verankert. In Kundenzentren und am Telefon werden die Kunden ohne lange Warteschleifen von Mitarbeitern bedient, die sich in der Region und bei den Tarifen bestens auskennen. Gerade bei kleineren Versorgern sind auch viele Kunden persönlich bekannt, was eine noch maßgeschneidertere, individuellere Beratung ermöglicht.

Darüber hinaus unterstützen die Stadtwerke häufig kommunale Einrichtungen, von Schwimmbädern über Vereine bis hin zum – in einigen Regionen – ÖPNV. Damit bleiben Gewinne in der jeweiligen Kommune, was wiederum den Bürgern zugutekommt. Ohne lokale Energieversorger würden wichtige Infrastrukturen weniger Förderung erhalten, was nicht nur Konsequenzen für die Mitarbeiter hätte, sondern auch für alle, die diese Einrichtungen regelmäßig nutzen oder auf diese angewiesen sind.

Um die Versorgung zu sichern und weiter wirtschaftlich arbeiten zu können, haben die Energieversorger keine andere Wahl, als die gestiegenen Energiepreise an ihre Kunden weiterzugeben. Den Stadtwerken ist bewusst, dass diese Mehrbelastungen für einen Teil der Kunden nur schwer tragbar sind – wenn aber zu viele Kunden nicht mehr zahlen können, droht auch den Stadtwerken schnell eine Insolvenz, was wiederum Auswirkungen auf die Kunden, aber auch kommunale Einrichtungen hätte. Dazu kommt, dass Stadtwerke erst teuer Energie einkaufen müssen, bevor sie sie weiterverkaufen können. Dafür reicht aktuell die Liquidität vieler Stadtwerke nicht. Ein Rettungsschirm des Staates könnte in Not geratenen Stadtwerken und damit auch allen Endverbrauchern unter die Arme greifen.


Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat bereits 2012 einen Notfallplan gemäß den Vorgaben der Europäischen Union entwickelt, der alle vier Jahre aktualisiert wird.  Er tritt in Kraft, wenn sich die sichere Versorgungslage mit Gas in Deutschland deutlich verschlechtert – so, wie es aktuell durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine der Fall ist.

Der Plan regelt unter anderem, dass besonders schützenswerte Kunden wie beispielweise Privathaushalte oder Krankenhäuser möglichst lange mit Gas versorgt werden. Er umfasst drei Alarmstufen und ermöglicht der Bundesnetzagentur – je nach Alarmstufe – das Eingreifen in die Versorgung und die Verteilung der Energie.

Der Notfallplan Gas umfasst insgesamt drei Stufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe), die bei verschiedenen Szenarien ausgerufen werden können. Ende März 2022 rief Bundeswirtschaftsminister Habeck zunächst die Frühwarnstufe aus, Ende Juni folgte die Alarmstufe. Aber was bedeutet das genau?

Frühwarnstufe: Wird eine Frühwarnung herausgegeben, liegen zuverlässige Hinweise darauf vor, dass wahrscheinlich ein Ereignis eintritt, das zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Außerdem führt dieses Ereignis voraussichtlich zur Ausrufung einer höheren Warnstufe, sprich der Alarm- oder Notfallstufe. In der Frühwarnstufe wird darauf vertraut, dass sich die Probleme am Markt nicht bemerkbar machen, sodass kein Eingreifen notwendig ist.

Ende März 2022 hatte Russland angekündigt, Bezahlungen für Gas nur noch in Rubel zu akzeptieren, was nicht den Vertragsvereinbarungen entspricht. Russland drohte, die Lieferungen komplett zu stoppen, sollte diese Forderung nicht erfüllt werden. Damit waren die Bedingungen, die zur Ausrufung der Frühwarnstufe notwendig waren, erfüllt.

Alarmstufe: In dieser Stufe ist die Störung der Gasversorgung so groß, dass sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Dennoch kann der Markt die Nachfrage noch bewältigen, ohne dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Alarmstufe wurde für Deutschland Ende Juni 2022 ausgerufen, nachdem Russland die Gaslieferungen drastisch reduziert hatte. Da weiterhin Gas aus anderen Ländern bezogen werden kann, ist die Versorgung nach wie vor gesichert. Nichtsdestotrotz ruft die Bundesregierung zum Gassparen auf, außerdem hat die Befüllung der Gasspeicher oberste Priorität. Diese Stufe ist nach wie vor gültig, auch wenn die Gaslieferungen aus Russland inzwischen vollständig eingestellt wurden.

Notfallstufe: Die Nachfrage nach Gas ist außergewöhnlich hoch, die Gasversorgung ist erheblich gestört oder die Versorgungslage hat sich aus einem anderen Grund erheblich verschlechtert – das sind die Voraussetzungen für die Ausrufung der Notfall- und damit höchsten Stufe des Notfallplans Gas. Außerdem übersteigt die Nachfrage nach Gas die noch vorhandene Versorgung und die umgesetzten marktbasierten Maßnahmen reichen zu einer Regulierung nicht mehr aus.

In diesem Fall greift der Staat ein, um vor allem die Versorgung der besonders schützenswerten Kunden, zu denen auch Privathaushalte zählen, zu gewährleisten. Zu aktuellen Anordnungen wie der, Gas zu sparen, können dann Anordnungen hinzukommen, die unter anderem die Stromproduktion aus Gas einschränken oder die Abschaltung von Industriekunden vorsehen.

Thema „Vertrag“

Die Laufzeit Ihres Vertrages bestimmen Sie. Je nachdem, ob Sie sich für ein Angebot mit fester oder flexibler Laufzeit entscheiden, liegt diese zwischen zwei Wochen, einem Monat, zwei Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.

Als Arbeitspreis werden die Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde (kWh) Strom bezeichnet. Die Höhe des Arbeitspreises hängt von Ihrem Vertrag ab.

Der Grundpreis umfasst sämtliche fixen Kosten einer Energielieferung – also auch jene Kosten, die entstehen, wenn nur wenig oder gar keine Energie verbraucht wird. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Messung oder die Abrechnung durch Ihre EWI.

Als Kilowattstunde (kWh) bezeichnet man den Wert für die elektrische Leistung, die in einer Stunde anfällt. Dieser Momentwert zeigt demnach an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.

Der Unterschied zwischen einem Wechsel- und einem Drehstromzähler liegt in der Anzahl der stromführenden Leiter. Während ein Wechselstromzähler nur eine stromführende Leitung besitzt, hat der Drehstromzähler gleich drei davon. Dadurch unterscheiden sich die Möglichkeiten bei Verbraucheranschlüssen und der Messbarkeit.

Thema „Abschläge“

Der Abschlag ist der monatlich von Ihnen an die EWI zu zahlende Rechnungsbetrag. Seine Höhe richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch – also einer Prognose, die auf dem Verbrauch Ihrer letzten Jahresabrechnung oder einer Schätzung beruht. Bei einer Schätzung werden die Wohnfläche sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt. Die Differenz wird dann mit Ihrer Jahresabrechnung ausgeglichen.

Ihr Abschlag richtet sich nach Ihrem Verbrauch im Vorjahr und berücksichtigt etwaige Preisanpassungen. Verbrauchen Sie also in diesem Jahr weniger als erwartet, sinkt Ihr Abschlag im nächsten Jahr. Verbrauchen Sie mehr, steigt auch Ihr Abschlag.

Der Abschlag wird berechnet anhand Ihres errechneten Jahresverbrauches, der aktuellen Preise Ihres Vertrages sowie der Anzahl an Monaten, an denen noch Abschläge gefordert werden können bis zur nächsten Jahresabrechnung.

Ihr Abschlag wird immer rückwirkend am Monatsende fällig. Die Abbuchung erfolgt allerdings erst zum ersten Werktag des neuen Monats. So wird beispielsweise der Abschlag für den Monat April erst am ersten Werktag im Mai von Ihrem Konto abgebucht.

Während eines Abrechnungsjahres werden nur elf Abschläge berechnet, damit für Sie keine Doppelbelastung entsteht. Denn im 12. Monat erhalten Sie die Jahresabrechnung, in der die gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch verrechnet werden. Die Differenz wird Ihnen dann als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder bei einem niedrigeren Verbrauch wieder erstattet.

Unser Tipp: Senken Sie Ihren Energieverbrauch und holen Sie sich am Jahresende einen Teil Ihrer Abschläge wieder von uns zurück. Wir helfen Ihnen dabei mit einer kostenlosen Energieberatung.

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihre sogenannte Jahresabrechnung. In der Regel versenden wir diese von Oktober bis Januar.

Wir richten uns in diesem Fall nach der geltenden Grundversorgungsverordnung. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen (vgl. § 13 (3) Strom- bzw. GasGVV).

Sie können Ihre Abschläge und Rechnungen ganz einfach auf eines unserer Konten überweisen:

Sparkasse Hannover, IBAN DE27250501801042457257, BIC SPKHDE2H
Hannoversche Volksbank, IBAN DE98251900010080722200, BIC VOHADE2H

Besonders komfortabel: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. So versäumen Sie garantiert nie eine Frist, denn wir buchen die fälligen Beträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Melden Sie sich dazu einfach telefonisch bei unseren Servicemitarbeitern unter der Telefonnummer 0511 6165475 oder nutzen Sie unser praktisches PDF-Formular.

Der Begriff SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (aus dem Englischen: Single Euro Payments Area). In diesem gemeinsamen Zahlungsraum gibt es keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen.

Bei Anpassungen unserer Strom- oder Erdgaspreise benachrichtigen wir Sie stets persönlich per Brief. Zusätzlich können Sie Informationen zu Preisänderungen in den Bereichen Strom und Erdgas unserer Website sowie der örtlichen Presse entnehmen.

Thema „Erdgas“

Seit dem 24. April 2018 beliefern wir das gesamte Gemeindegebiet inklusive aller Ortsteile mit sogenanntem H-Gas.

Der Verbrauch am Zähler wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Multipliziert man diesen Verbrauch mit der Zustandszahl „Z“ und dem Brennwert „B“, so erhält man die verbrauchte Menge in Kilowattstunden (kWh), die Grundlage für die Abrechnung ist. Die Umrechnung in Kilowattstunden ist notwendig, da die Beschaffenheit von Erdgas Schwankungen unterliegt und so auch ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Brennwerten bei L- und H-Gas erfolgt.

Mit der Zustandszahl wird die im Betriebszustand gemessene Erdgasmenge in Kubikmetern (abhängig von Druck und Temperatur) in den Normzustand umgerechnet. Als Normzustand bezeichnet man das Volumen eines Gases bei einer Temperatur von Null Grad Celsius und einem Druck von 1.013,25 mbar.

Erdgas ist ein Naturprodukt und liegt als solches in unterschiedlicher Beschaffenheit vor. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Diese variiert je nach Erdgasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunden pro Kubikmeter. Den genauen Brennwert finden Sie – wie auch die genaue Anzahl der Kilowattstunden – auf Ihrer Jahresabrechnung. Er ist das Maß für die im Erdgas enthaltene thermische Energie.

Ihren individuellen Erdgasverbrauch berechnen Sie nach der folgenden Formel: Kilowattstunden = Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl. Genaueres zum Brennwert und zu der Zustandszahl erfahren Sie von Ihrem Netzbetreiber.

Thema „Umzug“

Am besten erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter (evtl. auch mit dem Vor- oder Nachmieter) ein Übergabeprotokoll und notieren von allen Zählern die Nummern und die Stände am Übergabetag. Bitte teilen Sie uns diese Daten wenige Tage nach Ihrem Umzug mit. Bei einem Auszug benötigen wir auch Ihre neue Postanschrift, damit wir Ihnen Ihre Schlussrechnung zusenden können.

Unser Tipp: Nutzen Sie doch einfach unsere praktische Checkliste:
Checkliste / PDF (135 KB)

Thema „Rechtliches und Informatives“

Bei einem Stromausfall melden Sie sich zur schnellen Behebung der Störung bitte umgehend unter der Telefonnummer 0800 0282266. Der Notdienst der Avacon Netz GmbH steht für Sie täglich rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr bereit.

Bei einer Erdgasstörung melden Sie sich zur schnellen Behebung der Störung bitte umgehend unter der Telefonnummer 0800 4282266. Der Notdienst der Avacon Netz GmbH steht für Sie täglich rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr bereit.

Ihr Strom- und Erdgasnetzbetreiber in Isernhagen ist die Avacon Netz GmbH. Diese ist als Netzbetreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb des hiesigen Strom- und Erdgasnetzes verantwortlich. Netzbetreiber stellen Energieversorgern wie der EWI ihre Netze zur Verfügung, damit wir Sie als Kunde zuverlässig mit Strom und Erdgas beliefern können.

Ihr örtlicher Grundversorger ist per Gesetz auch Ihr Ersatzversorger. In unserem Versorgungsgebiet hat die EWI diese Funktion inne. Wir springen ein, wenn Sie aus verschiedenen Gründen keinen gültigen Versorgungsvertrag besitzen.

Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Nach Ablauf dieser Frist fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Kontaktieren Sie daher gleich unsere Kundenberater – gemeinsam finden wir das richtige Energieprodukt für Ihre Bedürfnisse.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine deutsche Bundesbehörde und hat die Aufgabe, Netzbetreiber zu kontrollieren. Dabei fördert sie auch den Wettbewerb innerhalb der deutschen Netzmärkte.

Die drei Buchstaben EEG stehen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das seit dem 1. April 2000 in Deutschland gilt. Ziel des Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch konsequent zu erhöhen. Geregelt wird die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse gewonnen wird.

Thema „Weitere Ansprechpartner“

Bitte wenden Sie sich an Ihren Installateur oder setzen Sie sich direkt mit dem Netzbetreiber Avacon Netz GmbH in Verbindung: telefonisch unter 0180 1282288 oder per E-Mail an netzkundenservice@avacon-netz.de

Die Zuständigkeit für die Versorgung mit Wasser liegt beim:
Zweckverband Wasserverband Nordhannover
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Herrenhäuser Straße 61
30938 Burgwedel-Wettmar
Telefon 05139 8078-0

Rechnungserklärung

Eine umfassende Erläuterung zu unseren Strom- und Erdgasrechnungen können Sie sich hier herunterladen:
Rechnungserklärung / PDF (600 KB)

Download-Center

Im Download-Center der Energiewerke Isernhagen finden Sie Antragsformulare und Vertragsunterlagen zu unseren Strom- und Erdgasprodukten sowie ergänzendes Informationsmaterial. Laden Sie sich die Dokumente bei Bedarf herunter und füllen Sie sie bequem zu Hause aus.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gern bei Ihrem Anliegen – sprechen Sie uns einfach an!

Kommunikationsdaten zum Datenaustausch

Gern stellen wir Ihnen unsere Kommunikationsparameter mit Informationen wie Ansprechpartner, Netzgebiet und EDI-Ansprechpartner zur Verfügung:

Kontaktdatenblatt (Erdgas)
Kontaktdatenblatt (Strom)

Zertifikate und Anleitungen
Sicherer Datenaustausch mit den Energiewerken Isernhagen

Datentausch

Die Bundesnetzagentur legt gemäß StromNZV § 22 sowie dem Beschluss BK6-06-009 (GPKE) den Datenaustausch zwischen den Marktpartnern fest. Dieser hat elektronisch und unverzüglich in dem bundesweit einheitlichen Format der Regulierungsbehörde zu erfolgen.

Wir versenden unsere Nachrichten an unsere Marktpartner signiert, um die Authentizität und Integrität sicherzustellen. Hierfür kommt ein S/MIME-Zertifikat zum Einsatz, das von einer offiziellen Zertifizierungsinstanz ausgestellt wurde, was Ihnen die Überprüfung ermöglicht.

Import der Signatur

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, von uns signierte Mails in z. B. Outlook oder Outlook Express zu öffnen, so möchten wir Sie bitten, die in der Anlage angefügten Zertifikate zu importieren. Die signierten Mails sollten sich nach erfolgreichem Import von Ihnen problemlos öffnen lassen, so dass die anhängenden Daten weiterverarbeitet werden können. Eine entsprechende Anleitung zum Import von Zertifikaten stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Anleitung zum Import der Zertifikate herunterladen

Verschlüsselt werden Mails natürlich erst dann, wenn uns der hierzu erforderliche öffentliche Schlüssel Ihres Hauses zugänglich gemacht wurde. Hier gehen wir davon aus, dass Ihrerseits auch ein Zertifikat zum Einsatz kommt, das von einer offiziellen Zertifizierungsinstanz (TC Trustcenter, D-Trust, etc.) verifiziert wird.

Schlüssel (EDIFACT)

Hier können Sie unseren öffentlichen Schlüssel (S/MIME) herunterladen. Der Schlüssel gilt für folgende E-Mail-Adresse: ewi-edifact@lsw.de

Aussteller Zertifikate herunterladen

Zertifikat-ewi-edifact herunterladen

Bitte senden Sie Ihr Zertifikat an: ewi-marktkommunikation@lsw.de Bitte nennen Sie uns auch die E-Mail-Adresse, an welche wir Ihnen unseren öffentlichen Schlüssel senden können.

Service rund um Ihre Energie

Sie übernehmen als Nachmieter eine Verbrauchsstelle für Strom und/oder Erdgas oder möchten sich gern bei den Energiewerken Isernhagen als Kunde anmelden? Das freut uns sehr.


    Angaben zum Vormieter (falls vorhanden)



    Angaben zum Vermieter/Vorbesitzer (falls vorhanden)



    Angaben zur Abnahmestelle

    Zahlungsmethode:



    1. Zählwerk


    2. Zählwerk


    3. Zählwerk


    4. Zählwerk



    * Pflichtfeld

    Sie möchten Ihre Verbrauchsstelle für Strom und/oder Erdgas kündigen? Nutzen Sie für Ihre Kündigung einfach das unten stehende Online-Formular. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten unsere Datenschutzhinweise.

    Übrigens: Teilen Sie uns gern mit, wohin Sie ziehen werden. Sollte Ihre neue Wohnung ebenfalls in unserem Einzugsgebiet liegen, beliefern wir Sie gern weiterhin mit Energie.

      Persönliche Angaben:



      Adresse für die Übermittlung der Schlussrechnung:


      Angaben zum Nachmieter (falls vorhanden)


      Angaben zum Vermieter (Bei Eigentümern, Angaben zum neuen Eigentümer/ Käufer)


      Angaben zur Kündigung

      Kündigungsgrund*:



      1. Zählwerk


      2. Zählwerk


      3. Zählwerk


      4. Zählwerk

      Ihre Bankdaten für Gutschriften:



      * Pflichtfeld

      Sie ziehen um und möchten Ihre Verbrauchsstelle für Strom und/oder Erdgas ummelden? Das freut uns sehr.

      Nutzen Sie für Ihre Ummeldung einfach das unten stehende Online-Formular. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten unsere Datenschutzhinweise.

        Ihre bisherige Anschrift:






        Angaben zum Nachmieter (falls vorhanden)


        Angaben zum Vermieter (falls vorhanden)


        Ablesung der Zähler in der alten Abnahmestelle:



        1. Zählwerk


        2. Zählwerk


        3. Zählwerk


        4. Zählwerk


        Ihre neue Anschrift:



        Ablesung der Zähler in der neuen Abnahmestelle:



        1. Zählwerk


        2. Zählwerk


        3. Zählwerk


        4. Zählwerk


        Nehmen Sie am bequemen Bankeinzugsverfahren teil
        Zahlungsmethode:



        * Pflichtfeld

        Sie möchten uns den Zählerstand Ihrer Verbrauchsstelle für Strom und/oder Erdgas melden?

          Ihre Kontaktdaten:





          Angaben zur Abnahmestelle




          1. Zählwerk


          2. Zählwerk


          3. Zählwerk


          4. Zählwerk




          * Pflichtfeld

          Bankdaten für die Überweisung einer Gutschrift

            Ihre Bankdaten:









            * Pflichtfeld

            Abwendungsvereinbarung

            Umgehen Sie die Liefersperre
            mit einer Abwendungsvereinbarung.

            Wenn Sie kurz vor der Liefersperre stehen und diese verhindern möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung auszufüllen. Diese sieht vor, dass Sie von uns weiterhin mit Energie versorgt werden und sich dazu verpflichten, Abschläge und zusätzlich Ihre Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen.

            So schließen Sie die Abwendungsvereinbarung ab:

            Sobald Sie von uns ein Schreiben (Sperrankündigung) erhalten, das Sie über die kurz bevorstehende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung informiert, liegt Ihnen auch das Angebot für eine Abwendungsvereinbarung vor.

            Unterschreiben Sie dieses Angebot rechtzeitig und schicken Sie es so zurück, dass es uns bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Unterbrechung vorliegt. Sie können es per E-Mail senden an kontakt@ewi-isernhagen.de oder es persönlich in unserem Kundenzentrum abgeben. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden!

            Bitte beachten Sie:

            Ein unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung ist an die Energiewerke Isernhagen GmbH zu senden. Diese Vereinbarung tritt erst mit dem Erhalt des von den Energiewerken Isernhagen erstellten Ratenvertrags in Kraft.

            Mit Erstellung der Jahresrechnung für die genannte Kundennummer endet die Vereinbarung automatisch. Es ist für den in der Rechnung genannten Betrag eine neue Vereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich vor Fälligkeit der Rechnung an unseren Kundenservice.

            Wir sind für Sie da!

            SEPA Lastschriftmandat

            Möchten Sie uns ermächtigen Ihre monatlichen Abschläge von Ihrem Konto abzubuchen?

            Dann laden Sie sich bitte das Formular SEPA-Lastschriftmandat herunter, füllen Sie dieses aus und senden Sie uns das Formular per Post unterschrieben zurück.

            Aus rechtlichen Gründen dürfen wir dieses Mandat für Sie nur einrichten, wenn Sie uns dies schriftlich bestätigen.

            SEPA Lastschriftmandat / PDF (112 KB)