Achtung: Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber

24.07.2026

Derzeit erreichen zahlreiche Haushalte Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH. Diese Schreiben wirken oft amtlich und setzen Empfängerinnen und Empfänger unter Druck, ihren Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen. Bitte beachten Sie: Die Energiewerke Isernhagen stehen in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Es handelt sich um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen. Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Avacon Netz GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für Isernhagen. Das bedeutet: Offizielle Schreiben oder Informationen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von der Avacon Netz GmbH und niemals über Drittfirmen.

Wann der Einbau eines Smart Meters Pflicht ist
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen, Speichern, Klimageräten), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
  • bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)

Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen. Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt. Der im Schreiben genannte Betrag bezieht sich auf §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • es ist eine Wärmepumpe, Wallbox, Speicher oder Klimagerät nach dem 01.01.2024 in Betrieb
  • der Anschluss wurde durch eine Elektrofachkraft ordnungsgemäß beim Netzbetreiber gemeldet.
  • der Netzbetreiber hat es den energiewerken Isernhagen ordnungsgemäß gemeldet

Weiter Infos unter: ewi-isernhagen.de/stromprodukte-privatkunde/#steuerbare-verbraucheinrichtung

Allein der Einbau eines Smart Meters reicht dafür nicht aus. Sollten Sie Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen, Speicher und Klimageräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW nach dem 01.01.2024 installiert haben und diese korrekt vom Installateur beim Netzbetreiber angemeldet haben erhalten Sie die Netzentgeltreduzierung. Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom Netzentgelt des jeweiligen Netzbetreibers. Die Pauschale Netzentgeltreduzierung im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH beträgt derzeit (brutto) 133,91 Euro je Jahr (netto 112,53 Euro je Jahr). Beim regulären Zählertausch durch die Avacon Netz GmbH entstehen keine zusätzlichen Installationskosten, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben. Bitte schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Förderversprechen.

Bei Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.