Strom für Geschäftskunden

Die Energiewerke Isernhagen beliefern Unternehmen jeder Größe in Isernhagen und der Region mit Strom für jeden Bedarf. Profitieren Sie von unseren günstigen Preisen, individuellen Angeboten und unserem exklusiven Kundenservice für Geschäftskunden.

Produktübersicht

Hier finden Sie das Stromangebot und die Strompreise der Energiewerke Isernhagen für Geschäftskunden. Ganz individuell abgestimmt auf den Bedarf Ihres Betriebs.

EWI Businessstrom

Der Geschäftskunden-Tarif EWI BUSINESSSTROM der Energiewerke Isernhagen richtet sich an Unternehmen jeder Art und Größe. Voraussetzung: Ihr jährlicher Stromverbrauch ist größer als 10.000 kWh und liegt unter 100.000 kWh? Dann ist unser Liefervertrag EWI BUSINESSSTROM genau das Richtige für Sie.

Als Unternehmen haben Sie nichts zu verschenken, auch nicht im Bereich Strom. Daher haben die Energiewerke Isernhagen das Produkt EWI BUSINESSSTROM entwickelt: Wir bieten Sonderverträge für Gewerbetreibende an, die eine individuelle Lösung benötigen.

Sie möchten nicht nur gut versorgt, sondern auch intensiv beraten werden und suchen nach den bestmöglichsten Konditionen für Ihren Strom? Dann fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot an.

Die Merkmale von EWI BUSINESSSTROM:

  • individuelles Angebot je nach persönlichem Bedarf
  • Vertragslaufzeit: wahlweise 12 oder 24 Monate
  • 100 % Ökostrom aus europäischen Wasser- und/oder Windkraftanlagen mit modernsten Umweltstandards
  • geeignet für einen Jahresverbrauch von 10.001 kWh bis zu 100.000 kWh
  • geeignet für Ein- und Doppeltarifzähler

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Wenn Sie einen sehr hohen Energiebedarf mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) haben, dann bekommen Sie bei uns Ihren Strom zu individuellen Konditionen. Auf Wunsch auch nachhaltig mit 100 % Ökostrom.

Jetzt Ihr individuelles Angebot anfordern!

EWI Ersatzversorgung Strom

Ersatzversorgung bedeutet, dass es gesetzlich geregelt ist, dass jeder Stromkunde durchgehend mit Strom versorgt wird. Beispielsweise auch, wenn der bisherige Stromversorger aufgrund einer Insolvenz seine Lieferungen einstellt.
Dann ist der Grundversorger des jeweiligen Netzgebietes verpflichtet vorübergehend die Versorgung des betroffenen Kunden zu übernehmen.

Ersatzversorgung für Gewerbekunden

Wenn Sie ein Gewerbekunde (also kein Haushaltskunde im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG) im Strom-Grundversorgungsgebiet der Energiewerke Isernhagen sind, über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Strom beziehen und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, dann beliefert die EWI Sie übergangsweise entsprechend unserer Ersatzversorgungspflicht (§ 38 EnWG) im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom. Die Ersatzversorgung endet, sobald die Stromlieferung auf der Grundlage eines Stromlieferungsvertrages erfolgt, spätestens jedoch drei Monate nach deren Beginn. Um sicherzustellen, dass Sie nach den drei Monaten auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromlieferungsvertrag abschließen.

Natürlich freuen wir uns, wenn Sie sich für die EWI entscheiden und mit uns einen Stromvertrag abschließen. Wenden Sie sich jederzeit für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten und für Ihre Fragen rund um das Thema Energieversorgung an uns. Gerne machen wir Ihnen auch ein Angebot, das genau Ihrem Energiebedarf entspricht. Auf Wunsch auch nachhaltig mit 100 % Ökostrom.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung finden Sie hier.

Ersatzbelieferung für Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

Als Grundversorger in der Gemeinde Isernhagen im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH beliefern wir Sie zusätzlich als Gewerbekunden (also kein Haushaltskunde) mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung, sofern Sie Strom über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung beziehen und keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall besteht für uns allerdings keine gesetzliche Lieferverpflichtung. Bei unklarer Vertragssituation behalten wir uns vor, die Stromlieferung einzustellen. Um sicherzustellen, dass Sie weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie einen Stromlieferungsvertrag abschließen.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzbelieferung von Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte hier.

Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromlieferungsvertrag abschließen.

Dienstleistungen Businesskunden

Energieberatung

Ob es Ihnen um die Senkung Ihrer Energiekosten geht oder um mehr Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen: Mit unseren vielseitigen Beratungsangeboten und technischen Dienstleistungen unterstützen wir Sie dabei, die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu steigern. Lassen Sie sich beraten!

Lastgangdaten und Energieabrechnungen

Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Blick! In unserem Kundenportal haben Sie Zugriff auf detaillierte Auswertungen Ihrer Verbrauchsdaten und Lastspitzen. Voraussetzung ist eine registrierende Leistungsmessung. Außerdem können alle Kunden Ihre letzten Energieabrechnungen einsehen. Eine hervorragende Grundlage für die Planung und Optimierung sowie das Controlling Ihrer Energiebedarfe.

Sie sind bereits Geschäftskunde der Energiewerke Isernhagen? Registrieren Sie sich noch heute. Login Kundenportal

Ladesäulen

Ihr Unternehmen ist schon elektrisch unterwegs mit einem Elektroauto oder sogar einer ganzen Fahrzeugflotte? Oder Sie planen die Anschaffung von E-Mobilen oder möchten Ihre Mitarbeiter bei der Nutzung von Elektromobilität unterstützen? Fragen Sie uns nach günstigen und attraktiven Konditionen für Ihr Unternehmen zur Nutzung unserer vorhandenen Ladeinfrastruktur in Isernhagen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einrichtung einer eigenen Ladesäule auf Ihrem Firmengelände. Mehr Infos

Sie möchten einen Klimabeitrag leisten?

Kein Problem, als Geschäftskunde der EWI können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir sind Ihnen beim Klimabeitrag mit der Reduzierung und Kompensation Ihrer nicht vermeidbaren CO2-Emissionen behilflich!

Mehr erfahren

Veröffentlichungspflichten

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post an Energiewerke Isernhagen GmbH, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen; telefonisch unter 0511 61654-75 (Ortstarif, Mobilfunk ggf. abweichend) oder per E-Mail an kontakt@ewi-isernhagen.de gerichtet werden.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. ist für uns verpflichtend.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de

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Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 (Mo. – Fr.: 9 bis 15 Uhr)
oder 0180 5101000 (bundesweites Infotelefon; Kosten gemäß veröffentlichter Informationen der Bundesnetzagentur: dt. Festnetz 14 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität

Der Grundversorgungstarif der Energiewerke Isernhagen stellt sicher, dass Sie in Niederspannung zuverlässig mit Strom versorgt werden. Wenn Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung zu gewährleisten. Und dies tun wir gern.

Solange Sie sich nicht für einen anderen Stromtarif entscheiden, versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV, PDF, 60 KB) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Sie bleiben durch die 14-tägige Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Stromtarif entscheiden.

Die Preise unseres Basisangebotes „EWI Grundversorgung Strom“ finden Sie hier.

Die Ersatzversorgung

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit elektrischer Energie im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung in Niederspannung greift beispielsweise, wenn Sie als Haushaltskunde keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.

Lieferpreise für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden

Die Preise und Bedingungen für die Ersatzbelieferung von Kunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz, die nicht Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, finden

Die Stromkennzeichnung Stand 01.11.2024 (Angaben auf der Basis der Zahlen für das Jahr 2023) finden Sie hier.

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Erklärfilm

Eine einfache und verständliche Erläuterung der Begriffe Stromkennzeichnung, Ökostrom und Herkunftsnachweise bietet Ihnen ein Erklärfilm des Umweltbundesamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr