EWI gibt die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage an die Kunden weiter

22.06.2022

Bundestag und Bundesrat haben den Wegfall der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), die bisher auf den Strompreis aufgeschlagen wurde, zum 1. Juli beschlossen. Der Wegfall der Abgabe ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung – ein halbes Jahr früher, als im Koalitionsvertrag vereinbart. Mit dieser Maßnahme sollen die hohe Inflationsrate und die steigenden Energiekosten zumindest abgeschwächt werden.

Die EWI gibt diese Entlastung natürlich vollständig an ihre Stromkunden weiter. Für die Kunden verringert sich dadurch der Strompreis um netto 3,723 Cent je Kilowattstunde, brutto sind es rund 4,43 Cent.

„Der verringerte Preis ab 01. Juli wird selbstverständlich in den Jahresrechnungen der Kunden automatisch berücksichtigt und getrennt ausgewiesen – unsere Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden“, erläutert EWI-Geschäftsführer Frank Schubath. Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 3.500 kWh im Jahr beträgt rund 13 Euro pro Monat. Die monatlichen Abschläge ändern sich nicht. Eine Erstattung zu viel gezahlter Beträge erfolgt, wie sonst auch, in der nächsten Jahresrechnung. Es ist nicht erforderlich, den Zählerstand zum 30. Juni mitzuteilen“, fügt Schubath hinzu. Dieser wird maschinell auf Basis des bisherigen Verbrauchs berechnet. Wer möchte, kann den Stand vom 30. Juni aber mitteilen. Am einfachsten sei das online im Kundenportal möglich – dort könnten auch Abschlagsanpassungen vorgenommen werden, erläutert Schubath weiter.

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