Das Thema Energiesparen ist aktuell in aller Munde und präsenter denn je.

Als Energieversorger der Region sehen wir es als unsere Aufgabe an, auf die Thematik aufmerksam zu machen und Ihnen konkrete Tipps an die Hand zu geben, die leicht umsetzbar sind.

Wir haben uns für eine Schlagwortkampagne mit reduziertem Design entschieden, um Aufmerksamkeit zu erregen und gleichzeitig trotz der Wichtigkeit des Themas eine gewisse Leichtigkeit zu vermitteln. Zu jedem Spruch liefern wir den passenden Energiespartipp gleich mit, damit Sie ohne langes Rätseln wissen, was gemeint ist und was Sie tun können.

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsaktion der Energiewerke Isernhagen, Stadtwerke Lehrte, Energieversorgung Sehnde und Stadtwerke Nienburg/Nienburg Energie. Weil gemeinsam mehr geht.

 

Energiespartipps

Energiesparen leicht gemacht – wir haben Ihnen hilfreiche Tipps zusammen gestellt, die Sie einfach im Alltag umsetzen können!

>> Stand-by-Betrieb vermeiden

Einige Geräte, wie zum Beispiel Fernseher oder Stereoanlagen, verbrauchen aufgrund des Stand-by-Betriebs auch nach dem  vermeintlichen Ausschalten Strom. Hier können abschaltbare Steckdosenleisten helfen, die die Geräte vollständig vom Stromnetz trennen.

>> Auf LED wechseln

Stellen Sie Ihre Beleuchtung von Glühbirnen oder Halogenlampen auf sparsamere LED-Lampen um und sparen Sie bis zu 80 Prozent Energie.

>> Richtig kochen

Wählen Sie den Topf passend zur Herdplatte und zur Menge, die Sie zubereiten möchten. Zusätzlich spart die Verwendung eines passenden Deckels Energie.

>> Restwärme nutzen

Bis auf Induktionsherde können alle Herdarten und auch der Backofen kurz vor Ende der Garzeit ausgeschaltet werden. Die Restwärme reicht in der Regel, um die Speisen fertig zu garen.

>> Raumtemperatur senken

Wenn Sie die Raumtemperatur um ein Grad senken, spart das bis zu sechs Prozent Energie ein.
Tipp: Mit digitalen Thermostaten lässt sich die Wunschtemperatur auf das Grad genau einstellen.

>> Effizienter duschen

Reduzieren Sie die Duschzeit auf das Minimum, nutzen Sie einen Wassersparkopf und drehen Sie das Wasser beim Einseifen ab – das senkt neben dem Energie- auch den Wasserverbrauch.

>> Richtig heizen

Stellen Sie sicher, dass Heizkörper nicht von Möbeln, Vorhängen oder darauf trocknender Wäsche verdeckt werden und dass die warme Luft frei zirkulieren kann. Drehen Sie die Heizung außerdem nur beim Lüften ganz ab: Es kostet mehr Energie, einen Raum komplett neu aufzuheizen, als die Heizung stets auf kleiner Stufe laufen zu lassen.

>> Richtig kühlen

Sieben Grad reichen im Kühlschrank völlig aus. Jedes Grad weniger erhöht den Energieverbrauch um bis zu sechs Prozent. Ist der  Kühlschrank außerdem immer gut gefüllt, muss nach dem (möglichst kurzen) Öffnen weniger warme Luft heruntergekühlt werden.

>> Wäscheleine statt Wäschetrockner

Trocknen Sie Ihre Wäsche bevorzugt an der Luft und nicht im Wäschetrockner, können Sie bis zu 50 Euro im Jahr sparen. Soll der Trockner doch einmal laufen, nutzen Sie die volle Kapazität und achten Sie darauf, dass die Wäsche möglichst wenig Restfeuchte enthält.

>> Spülmaschine statt Spülbecken

Moderne Geschirrspüler verbrauchen weniger Wasser als bei einem Abwasch von Hand benötigt wird. Beladen Sie die Spülmaschine außerdem immer voll – für den Energieverbrauch macht es keinen Unterschied, ob sie voll oder halb voll läuft.

„Wir sind überzeugt, dass wir die Krise gut meistern können und werden. Das gelingt aber nur, wenn wir zusammenarbeiten und alle an einem Strang ziehen, dazu wollen wir unseren Teil beitragen.“

Dr. Marcel Haak, Geschäftsführer der EWI

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Energiekrise

Sie brauchen in diesen Zeiten weitere oder andere Formen der Unterstützung? Zögern Sie nicht, uns rechtzeitig zu kontaktieren – wir sind für Sie da! Hier finden Sie zahlreiche Ansprechpartner, die Ihnen außerdem helfen können:

Energiewerke Isernhagen

Beratungen zu Produkten, Förderprogrammen, Energiespartipps und Ratenvereinbarungen

Kundenzentrum EWI
Tel.: 0511 61654 – 75 (Mo.-Fr. 8 – 18 Uhr)
Fax: 0511 61654 – 74
E-Mail: kontakt@ewi-isernhagen.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr

Gemeinde Isernhagen

Beratungen zu Wohngeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt

Abteilung Soziales
Tel.: 0511 6153 – 0
Fax: 0511 6153 – 4800
E-Mail: soziales@isernhagen.de

Für persönliche Gespräche ist eine Terminvereinbarung notwendig
Sie können sich ausführlich auf www.isernhagen.de informieren.

Soziale Schuldnerberatung

Caritas Schuldnerberatung Burgwedel Isernhagen Burgwedel
Mennegarten 2
30938 Burgwedel

Tel.: 05139 805790
Telefax: 05139 805791
E-Mail: schuldnerberatung-burgwedel@caritas-hannover.de

Sprechzeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 14:00 Uhr

Soziale Schuldnerberatung

Beratungen in Isernhagen:
Sprechzeiten: Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr

Begegnungsstätte Altwarmbüchen
An der Riehe 32
30916 Isernhagen

Tel.: 05139 805792 (telefonische Anmeldung erforderlich)
E-Mail: schuldnerberatung-burgwedel@caritas-hannover.de

Kindertagesbetreuung und Jugendpflege Gemeinde Isernhagen

Möglichkeit der Antragsstellung auf Übernahme der Betreuungsgebühr / Zuschuss. Anträge sind in den Kindertagesstätten erhältlich.
Sofern Leistungen nach dem SGB XII, Arbeitslosengeld II oder AsylbLG, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden, reicht eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides aus.

Die Einreichung einer BuT-Bescheinigung (s.u.) kann zum Entfallen der Verpflegungsgebühren führen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) werden Zuschüsse gewährt – Informationen unter Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes

Für finanzielle Unterstützungsangebote bei Angeboten der gemeindliche Jugendpflege wenden sich Interessierte bitte an thomas.juengst@isernhagen.de Tel.: 0511 6153-4030.

Erhöhung der Umsatzsteuer für Gas und Wärme von 7 % auf 19 %

Im Rahmen der Energiekrise und die dadurch enorm gestiegenen Energiepreise beschloss die Regierung im Oktober 2022 eine Senkung der Umsatzsteuer für Gas und Wärme von 19 % auf 7 %.
Diese Reduzierung sollte die gestiegen Energiekosten und deren Folgen abfedern und gilt befristet für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024.
Ab dem 01.04.2024 werden wieder wie gewohnt 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Gerne können Sie uns zu diesem Datum Ihre abgelesenen Zählerstände für Gas mitteilen.
Die Anpassung der Umsatzsteuer wurde in der Jahresverbrauchsrechnung bei der Ermittlung Ihres Abschlagsbetrags für 2024 bereits berücksichtigt. Eine Abschlagsänderung brauchen Sie nicht extra veranlassen.

Ad-Hoc-Information zu Energiepreisbremsen, Umsatzsteuer und Wärmeplanungsgesetz 2024

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass die Energiepreisbremsen nach Aussage von Bundeskanzler Olaf Scholz nicht verlängert werden und die vorzeitige Beendigung der Umsatzsteuerermäßigung auf Erdgas und Wärme weiterhin ungeklärt ist.

Ob die Umsatzsteuerermäßigung auf Erdgas- und Wärmelieferungen bereits mit Ablauf des 29. Februar 2024 entfällt, bleibt weiterhin ungewiss, da das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde und dort noch kein Termin für die Behandlung des Gesetzes feststeht. Bis ein entsprechendes Gesetz, mit welchem der § 28 Abs. 5 und 6 UStG geändert wird, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, darf weiter davon ausgegangen werden, dass der verminderte Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG von 7% bis zum Ablauf des 31. März 2024 gilt.

Desweiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass der Bundesrat das Wärmeplanungsgesetz angenommen hat, sodass es am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Häufige Fragen

Thema „Energiepreisbremsen“

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis bestimmt. Der Staat übernimmt die Differenz zum vertraglich vereinbarten Preis. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für:
• Strom 40 Cent brutto pro Kilowattstunde
• Gas 12 Cent brutto pro Kilowattstunde

Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis.
Bei der Preisbremse für Gas wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.

Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Wir setzen die Energiepreisbremsen für Sie als unsere Kunden um und informieren Sie im März über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen monatlichen Abschlag. Nur größere Verbraucher, deren monatliche Entlastung 150.000 Euro übersteigt, müssen sich bis spätestens zum 31. März bei ihrem Lieferanten melden.

Sie erhalten spätestens im März ein Informationsschreiben mit Ihrem neuen monatlichen Abschlag.

Die Erstellung der individuellen Informationsschreiben für unsere Kundinnen und Kunden läuft automatisiert ab. Aufgrund der Energiepreisbremsen müssen diese automatisierten Prozesse nun komplett umprogrammiert werden. Dies ist sehr aufwendig und benötigt einige Wochen Vorlauf. Daher kann es sein, dass Sie vor Kurzem erst ein Abschlagserhöhungsschreiben erhalten haben, in dem die Energiepreisbremse noch nicht berücksichtigt ist. Aber selbstverständlich passen wir auch Ihre Abschlagszahlung entsprechend der Energiepreisbremse an. Sie erhalten hierzu im März ein weiteres Schreiben von uns.

Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter.
In diesem Fall läuft die Entlastung deshalb über Ihren Vermieter: Denn Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie als Mieter weiterzugeben.
Gleiches gilt für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern.

Wenn kein Referenzwert zur Ermittlung Ihres Vorjahresverbrauches bzw. der Verbrauchsprognose vorliegt, wird auf den durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch Ihrer Wohnung abgestellt. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

Wenn Sie den Energielieferanten gewechselt haben, wurde bei Abschluss des Vertrages in der Regel eine Prognose Ihres Verbrauches auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches erstellt, um die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sollten in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von den Energiepreisbremsen. Und das unabhängig davon, ob Sie 10, 20 oder 30 Prozent gegenüber Ihrer Jahresverbrauchsprognose einsparen. Relevant für Ihre Jahresabrechnung ist nur Ihr tatsächlicher Verbrauch sowie Ihr individueller Entlastungsbetrag. Diesen teilen wir Ihnen gemeinsam mit Ihrem künftigen monatlichen Abschlag im März 2023 mit. In Ihrer Jahresabrechnung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch mit Ihrem Vertragspreis multipliziert. Davon wird Ihr individueller Entlastungsbetrag abgezogen.
Der Entlastungsbetrag, den Sie aufgrund der Energiepreisbremse erhalten, errechnet sich am Beispiel der Strompreisbremsewie folgt:
1. Zunächst wird der Differenzbetrag zwischen Ihrem individuellen vertraglich vereinbarten Preis und dem staatlichen Referenzpreis in Höhe von 40 Cent pro Kilowattstunde errechnet. Beispiel: Ihr vertraglich vereinbarter Preis beträgt 50 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Referenzpreis beträgt 40 Cent. Die Differenz – 50 Cent minus 40 Cent – beträgt 10 Cent.
2. Dieser Differenzbetrag wird dann multipliziert mit 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose. Angenommen, Ihr vom Versorger prognostizierter Jahresverbrauch beträgt 4.500 Kilowattstunden. 80 Prozent von 4.500 Kilowattstunden sind 3.600 Kilowattstunden.
3. Auf dieser Basis wird Ihr persönlicher Entlastungsbeitrag berechnet: 10 Cent x 3.600 Kilowattstunden = 360 Euro
Am Ende des Jahres errechnet sich Ihre Jahressrechnung aus Ihrem tatsächlichen Verbrauch multipliziert mit Ihrem Vertragspreis abzüglich Ihres Entlastungsbetrags.
Dieser Entlastungsbeitrag bleibt gleich, egal, wie viel Sie tatsächlich verbrauchen. Wenn Sie Energie sparen, führt das also nicht zu einer niedrigeren Entlastung. Energie einzusparen, reduziert Ihre Belastung also zusätzlich.
In unserem Beispiel hätten Sie bei einem gleichbleibenden Jahresverbrauch eine Jahresrechnung von 1.890 Euro (4.500 kWh x 50 Cent minus 360
Euro Entlastungsbetrag).
Wenn Sie 30 Prozent weniger verbrauchen, ergibt sich eine Jahresrechnung von 1.215 Euro (3.150 kWh x 50 Cent minus 360 Euro Entlastungsbetrag).
Sie sparen also 675 Euro im Vergleich zum unveränderten Jahresverbrauch.

Ein Versorgerwechsel hat keinen Einfluss auf die Höhe des Entlastungskontingents. Sie müssen jedoch dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie
des ursprünglichen Lieferanten vorlegen oder anders sicherstellen, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige Entlastungskontingent
zugrunde gelegt werden kann.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt eine
rückwirkende Entlastung. Diese werden mit dem Abschlag vom 31. März 2023 berücksichtigt.

Die Energiepreisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist
die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Sie kann von der Bundesregierung aber um weitere vier Monate bis zum
30. April 2024 verlängert werden.

Ja, selbstverständlich werden wir als Energieversorger die Preisbremsen wie vorgeschrieben umsetzen und die Entlastungen an Sie weitergeben.
Die kundenindividuell auf Basis des Vorjahresverbrauches ermittelten staatlichen Zuschüsse werden von der vereinbarten jährlichen Vorauszahlung
(Abschläge) abgezogen bzw. der ermittelte Entlastungsbetrag wird gutgeschrieben. Die Abschlagszahlungen werden daraufhin angepasst.
Wir werden Sie rechtzeitig, spätestens im März 2023, über die Anpassung der Abschläge und die der Berechnung zugrundeliegenden Daten
informieren.
Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist im Gesetz klar geregelt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der
Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz
zum Preis des aktuellen Tarifs.

Auch wenn die Energiepreisbremsen gelten, lohnt es sich weiterhin Energie zu sparen. Denn für jede Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme, die
zusätzlich zu dem preislich gedeckelten Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs verbraucht wird, fällt der aufgrund der hohen Marktpreise
höhere Preis an. Jede gesparte Kilowattstunde macht sich also im Portemonnaie bemerkbar. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf www.ewi-isernhagen.de/energieberatung-3/#energiespartipps

Mit den Energiepreisbremsen bekommen Kundinnen und Kunden einen Zuschuss zu Ihren Energiekosten. Im Fall der Gas- und Wärmepreisbremse
übernimmt der Bund diese Entlastung gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den
Entlastungsbetrag gutzuschreiben.
Die Strompreisbremse wird durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Diese schöpft der
Bund beginnend zum 1. Dezember 2022 ab, um einen Teil der Strompreisbremse zu finanzieren.

Auch Industriekunden werden durch die Energiepreisbremsen entlastet. Hier gelten allerdings etwas abweichende Regeln: Die Verbrauchsgrenze
liegt hier bei 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Industriekunden müssen für ihren Gasverbrauch ab Januar 2023 nur noch 7 Cent je Kilowattstunde
(netto) zahlen. Beim Strom auf 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Thema „Dezember-Soforthilfe für Erdgas“

Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch, die keine registrierende Leistungsmessung (monatliche Abrechnung) haben.

Dies sind in Bezug auf Gas: Letztverbraucher,

  • die über Standardlastprofile (SLP) einmal jährlich abgerechnet werden
  • die über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) monatlich abgerechnet werden und deren Jahresverbrauch 1,5 Mio. Kilowattstunden (kWh) Gas nicht überschreitet, soweit sie das Gas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen.
  • die im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) ausdrücklich genannt sind.

Die Soforthilfe muss nicht beantragt werden. Sie schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr.

Der Gesetzgeber hat im EWSG für Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Soforthilfe im Dezember zu erfolgen hat. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem realen Gasabschlag, den Sie Ende Dezember bezahlen müssten, sondern kann darüber oder darunter liegen. Ferner ergibt sich eine Differenz durch die gesetzliche Berechnungsvorgabe, die zwölf Abschläge pro Jahr ansetzt, die EWI aber lediglich elf Abschläge pro Jahr berechnet, da im zwölften Monat die Jahresrechnung erfolgt. Dennoch müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt.

Berechnung der tatsächlichen Soforthilfe für Gas: Die Höhe errechnet sich aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs* und Ihren im Dezember gültigen Vertragspreisen (Preis pro Kilowattstunde und monatlicher Grundpreis brutto).

Beispiel:

Prognostizierter Jahresverbrauch September 2022: 24.000 Kilowattstunden
Davon 1/12: 2.000 Kilowattstunden
Vertragspreis im Dezember 2022 pro Kilowattstunde brutto: 10,00 Cent
Monatlicher Grundpreis im Dezember 2022 brutto:12,00 Euro
Soforthilfe in Ihrer nächsten Jahresabrechnung: 212,00 Euro 

*prognostizierter Jahresverbrauch: Die Jahresprognosemenge wird aus den temperaturbereinigten historischen Verbräuchen gebildet und kann sich deshalb von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden.

Abschläge werden generell rückwirkend zum laufenden Monat, also am Monatsende fällig. So entfällt der Dezemberabschlag für Erdgas, der zum 31.12. fällig wird. Die Abbuchung erfolgt in der Regel Anfang Januar.
Unsere Kunden ohne Dezember-Abschlag (mit Stichtagsabrechnung zum 31.12.2022) erhalten die Erstattung mit der Jahresrechnung im Januar 2023.

Kunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts weiter tun. Die EWI bucht keinen Gasabschlag ab.

Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, können diesen selbst anpassen. Anderenfalls wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet.

Kunden, die monatlich eine Überweisung selbst vornehmen, müssen den Gasabschlag im Dezember nicht einzahlen.

Der Stromabschlag hingegen ist wie gewohnt zu bezahlen.

Hier muss der Vermietende bzw. die Wohnungseigentümergesellschaft informieren und die Entlastung dann im Rahmen der Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben.

Vermietende sind verpflichtet, die Mieter bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren. In der Jahresabrechnung wird dann der individuelle Betrag ausgewiesen.

Die EWI übernimmt die Verbrauchsprognose des vorherigen Lieferanten, der diesen Gasanschluss für den vorangegangen Kunden beliefert hat. Diese Verbrauchsprognose liegt der Entnahmestelle vor und kann für die Berechnung der Entlastung herangezogen werden.

In diesem Fall hat der Erdgaslieferant, der den Letztverbraucher am Stichtag 1. Dezember 2022 mit Erdgas beliefert, den Entlastungsbetrag in seiner Rechnung zu berücksichtigen
Ist die Mehrwertsteuersenkung für Gas in der Soforthilfe berücksichtigt?

Die Mehrwertsteuerreduzierung für Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent gilt seit dem 1. Oktober 2022. Damit wird sie in der Berechnung der Höhe des Dezember-Abschlags in der Regel berücksichtigt sein.

Thema „Energiekrise“


Marktsituation

Seit Herbst 2021 sind die Energiepreise aus verschiedenen Gründen kontinuierlich angestiegen, und zwar sowohl auf den Weltmärkten als auch bei den Verbrauchern. Zum einen ist die Nachfrage – vor allem der Industrie – nach den coronabedingten Einschränkungen stark gestiegen, während gleichzeitig weniger Gas gefördert wurde. Zum anderen kommt seit Februar 2022 der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hinzu. Als Reaktion darauf stoppte die Bundesregierung das Projekt „Nord Stream 2“, was gedrosselte oder sogar komplett eingestellte Gaslieferungen aus Russland durch die bestehende Pipeline Nord Stream 1 zur Folge hatte. Deshalb muss das benötigte Gas aus anderen Ursprungsländern zu deutlich höheren Preisen beschafft werden. Eine größere Nachfrage und ein geringeres Angebot führen zu gestiegenen Beschaffungskosten, die an die Endverbraucher weitergegeben werden müssen, um Insolvenzen abzuwenden.

Die Verbraucher sollten auch im kommenden Jahr mit weiter steigenden Gas- und Strompreisen rechnen. Die derzeit höheren Beschaffungskosten der Energieversorger können nur zeitverzögert an die Endverbraucher weitergegeben werden, sodass aktuelle Entwicklungen noch nicht auf den Rechnungen auftauchen. Dank unserer langfristigen und vorausschauenden Einkaufspolitik können wir einen Teil der Preissteigerungen noch gut auffangen. Wir haben die für unsere Bestandskunden benötigten Energiemengen zum größten Teil frühzeitig zu moderaten Einkaufspreisen auf dem Energiemarkt beschafft. Stand jetzt (Anfang Oktober 2022) ist noch nicht klar, wie sich der Gaspreisdeckel auf die Energiekosten auswirken wird.

Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland aktuell stabil und die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet. Zudem sind die Gasspeicher zu rund 91 Prozent gefüllt (Stand: September 2022). Nichtsdestotrotz bleibt die Lage angespannt und auch eine Verschlechterung kann laut Bundesnetzagentur nicht ausgeschlossen werden.

Sowohl im Juli als auch im September 2022 wurden die Gaslieferungen durch Nord Stream 1 vollständig eingestellt. Die Lecks an den Nord-Stream-Gaspipelines haben keine Auswirkung auf die Gasversorgung, da die Leitungen zuletzt nicht für den Gasimport genutzt wurden. Laut Bundesnetzagentur geht die Befüllung der Gasspeicher kontinuierlich weiter. Aus den Niederlanden, Belgien und Norwegen erhält Deutschland derzeit weiter Pipeline-Gas, zusätzlich wurde mit dem Bau von LNG-Terminals begonnen, die Ende 2022 den Betrieb aufnehmen sollen. Darin soll Flüssiggas aus Ländern wie den USA oder Katar gespeichert werden, das nach dem Erhitzen und Verdichten in die Hochdrucknetze eingespeist wird, durch die auch herkömmliches Erdgas fließt. Daher ist die Gasversorgung auch ohne russisches Gas gesichert, allerdings werden die Speicher über den Winter voraussichtlich deutlich leerer werden als in den vergangenen Jahren.

Der Gesamtspeicherstand in Deutschland hat die 90-Prozent-Marke bereits überschritten und auch der größte deutsche Speicher in Rehden ist zu mehr als 75 Prozent gefüllt (Stand: Oktober 2022). Das ist ein bequemes Polster, deckt alleine aber nur die Menge ab, die durchschnittlich in den Monaten Januar und Februar verbraucht wird. Da zurzeit deutlich weniger Gas nach Deutschland geliefert wird als in den vergangenen Jahren, besteht die Gefahr, dass die Speicher am Ende des Winters deutlich leerer sein werden als gewöhnlich, vor allem, wenn es ein langer und kalter Winter wird. Gassparen bleibt deshalb das Gebot der Stunde, denn wenn der Gasverbrauch sowohl in der Industrie als auch in der Bevölkerung nicht deutlich sinkt, könnte eine Unterversorgung drohen.


Verbraucher

Verbraucher sollten generell versuchen, Energie einzusparen, das schont neben dem Portemonnaie auch wertvolle Ressourcen. Einfach umsetzbare Energiespartipps finden Sie hier.

Darüber hinaus werden wir mit der Jahresabrechnung die künftigen Abschläge anpassen, um extrem hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Nach Möglichkeit können Sie auch regelmäßig einen gewissen Betrag für die kommende Energierechnung beiseitelegen, um ein finanzielles Polster anzulegen.

Die Antwort lautet: Nein, das lohnt sich nicht. Umgerechnet ist eine Kilowattstunde Strom (kWh) aktuell bis zu viermal so teuer wie eine Kilowattstunde Gas. Das Heizen mit Strom verursacht also immense zusätzliche Kosten.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Stromnetz durch den gleichzeitigen Betrieb zu vieler Radiatoren und Heizlüfter überlastet wird. Dadurch kann es zu lokalen Stromausfällen kommen, die wiederum auch zu einem Ausfall der Gasheizung führen würden.

Sollten Sie Sorge haben, Ihre Rechnungen nicht begleichen zu können, kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu! Ob persönlich, telefonisch oder per E-Mail – unsere Servicemitarbeiter ermöglichen Ihnen vertrauliche Gespräche in einem geschützten Rahmen und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die für Sie und uns tragbar ist.

Gerade das produzierende Gewerbe verbraucht große Mengen Gas und Strom. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Einsparpotenziale erkannt und genutzt werden. Das entlastet nicht nur die Firmenkasse, sondern kann auch dazu beitragen, die Produktion im Fall der Fälle möglichst lange aufrecht zu erhalten. Außerdem ist Energiesparen nicht nur im privaten Bereich, sondern auch am Arbeitsplatz entscheidend, damit wir alle zusammen gut durch den Winter kommen.


Gaspreisbremse

Mithilfe des Gaspreisdeckels sollen Endverbraucher vor zu hohen Energiekosten geschützt werden. Eine Expertenkommission hat der Bundesregierung am 10. Oktober 2022 Vorschläge unterbreitet, wie die Gasbezugskosten gedeckelt werden können und gleichzeitig weiter Energie eingespart werden kann.

Sie schlägt eine Einmalzahlung für alle Erdgaskunden im Dezember sowie ab März eine Begrenzung des Erdgaspreises für bis zu 80 Prozent der verbrauchten Menge vor. Darüber hinaus sollen die aktuellen Marktpreise weiter gelten. Ob und wie der Vorschlag genau im Detail ausgestaltet und umgesetzt werden soll, ist noch offen. Wir halten Sie hier selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald uns die konkreten Umsetzungspläne vorliegen.

In jedem Fall ist es dennoch wichtig, weiter Gas zu sparen, da Russland weiterhin kein Gas liefert.

Die Bundesregierung möchte die Gaspreisbremse mit Krediten in Höhe 200 Milliarden Euro über den bereits existierenden Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds finanzieren. Das ist laut Bundesregierung ausreichend, um verschiedene mögliche Szenarien zu bezahlen.


Stadtwerke

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Anbietern sind Stadtwerke und lokale Versorger meist seit vielen Jahren in der Region verankert. In Kundenzentren und am Telefon werden die Kunden ohne lange Warteschleifen von Mitarbeitern bedient, die sich in der Region und bei den Tarifen bestens auskennen. Gerade bei kleineren Versorgern sind auch viele Kunden persönlich bekannt, was eine noch maßgeschneidertere, individuellere Beratung ermöglicht.

Darüber hinaus unterstützen die Stadtwerke häufig kommunale Einrichtungen, von Schwimmbädern über Vereine bis hin zum – in einigen Regionen – ÖPNV. Damit bleiben Gewinne in der jeweiligen Kommune, was wiederum den Bürgern zugutekommt. Ohne lokale Energieversorger würden wichtige Infrastrukturen weniger Förderung erhalten, was nicht nur Konsequenzen für die Mitarbeiter hätte, sondern auch für alle, die diese Einrichtungen regelmäßig nutzen oder auf diese angewiesen sind.

Um die Versorgung zu sichern und weiter wirtschaftlich arbeiten zu können, haben die Energieversorger keine andere Wahl, als die gestiegenen Energiepreise an ihre Kunden weiterzugeben. Den Stadtwerken ist bewusst, dass diese Mehrbelastungen für einen Teil der Kunden nur schwer tragbar sind – wenn aber zu viele Kunden nicht mehr zahlen können, droht auch den Stadtwerken schnell eine Insolvenz, was wiederum Auswirkungen auf die Kunden, aber auch kommunale Einrichtungen hätte. Dazu kommt, dass Stadtwerke erst teuer Energie einkaufen müssen, bevor sie sie weiterverkaufen können. Dafür reicht aktuell die Liquidität vieler Stadtwerke nicht. Ein Rettungsschirm des Staates könnte in Not geratenen Stadtwerken und damit auch allen Endverbrauchern unter die Arme greifen.


Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat bereits 2012 einen Notfallplan gemäß den Vorgaben der Europäischen Union entwickelt, der alle vier Jahre aktualisiert wird.  Er tritt in Kraft, wenn sich die sichere Versorgungslage mit Gas in Deutschland deutlich verschlechtert – so, wie es aktuell durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine der Fall ist.

Der Plan regelt unter anderem, dass besonders schützenswerte Kunden wie beispielweise Privathaushalte oder Krankenhäuser möglichst lange mit Gas versorgt werden. Er umfasst drei Alarmstufen und ermöglicht der Bundesnetzagentur – je nach Alarmstufe – das Eingreifen in die Versorgung und die Verteilung der Energie.

Der Notfallplan Gas umfasst insgesamt drei Stufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe), die bei verschiedenen Szenarien ausgerufen werden können. Ende März 2022 rief Bundeswirtschaftsminister Habeck zunächst die Frühwarnstufe aus, Ende Juni folgte die Alarmstufe. Aber was bedeutet das genau?

Frühwarnstufe: Wird eine Frühwarnung herausgegeben, liegen zuverlässige Hinweise darauf vor, dass wahrscheinlich ein Ereignis eintritt, das zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Außerdem führt dieses Ereignis voraussichtlich zur Ausrufung einer höheren Warnstufe, sprich der Alarm- oder Notfallstufe. In der Frühwarnstufe wird darauf vertraut, dass sich die Probleme am Markt nicht bemerkbar machen, sodass kein Eingreifen notwendig ist.

Ende März 2022 hatte Russland angekündigt, Bezahlungen für Gas nur noch in Rubel zu akzeptieren, was nicht den Vertragsvereinbarungen entspricht. Russland drohte, die Lieferungen komplett zu stoppen, sollte diese Forderung nicht erfüllt werden. Damit waren die Bedingungen, die zur Ausrufung der Frühwarnstufe notwendig waren, erfüllt.

Alarmstufe: In dieser Stufe ist die Störung der Gasversorgung so groß, dass sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Dennoch kann der Markt die Nachfrage noch bewältigen, ohne dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Alarmstufe wurde für Deutschland Ende Juni 2022 ausgerufen, nachdem Russland die Gaslieferungen drastisch reduziert hatte. Da weiterhin Gas aus anderen Ländern bezogen werden kann, ist die Versorgung nach wie vor gesichert. Nichtsdestotrotz ruft die Bundesregierung zum Gassparen auf, außerdem hat die Befüllung der Gasspeicher oberste Priorität. Diese Stufe ist nach wie vor gültig, auch wenn die Gaslieferungen aus Russland inzwischen vollständig eingestellt wurden.

Notfallstufe: Die Nachfrage nach Gas ist außergewöhnlich hoch, die Gasversorgung ist erheblich gestört oder die Versorgungslage hat sich aus einem anderen Grund erheblich verschlechtert – das sind die Voraussetzungen für die Ausrufung der Notfall- und damit höchsten Stufe des Notfallplans Gas. Außerdem übersteigt die Nachfrage nach Gas die noch vorhandene Versorgung und die umgesetzten marktbasierten Maßnahmen reichen zu einer Regulierung nicht mehr aus.

In diesem Fall greift der Staat ein, um vor allem die Versorgung der besonders schützenswerten Kunden, zu denen auch Privathaushalte zählen, zu gewährleisten. Zu aktuellen Anordnungen wie der, Gas zu sparen, können dann Anordnungen hinzukommen, die unter anderem die Stromproduktion aus Gas einschränken oder die Abschaltung von Industriekunden vorsehen.

Pressemitteilung

Information Ihrer kommunalen Energieversorger:
Unser Standpunkt zur aktuellen Marktlage

Als kommunale Energieversorger hat uns in den vergangenen Monaten vor allem eines geeint: Wir standen unseren Kundinnen und Kunden auch in außergewöhnlichen Zeiten zuverlässig mit Rat und Tat zur Seite. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, ein wichtiges Versprechen einzulösen.

Preissenkungen zu Beginn des neuen Jahres
Alle fünf unterzeichnenden Energieversorger verfolgen unterschiedliche Preis- und Wettbewerbsstrategien, dennoch betonen sie gemeinsam: „Versprochen ist versprochen!“ Nach den leider notwendigen Preissteigerungen zu Beginn dieses Jahres werden die Preise in den jeweiligen Unternehmen nun wieder sinken, um die Kundinnen und Kunden finanziell zu entlasten. Möglich wird dies durch die Entwicklung der Erdgaspreise am Großmarkt, die nach den Preisspitzen 2022 seit Beginn des Jahres wieder gesunkensind. Als regionale Energieversorger stehen wir für die sichere Versorgung unserer jeweiligen Kommunen mit Strom und Erdgas ein. Wir waren vor der Energiekrise für unsere Kundinnen und Kunden da, währenddessen und werden selbstverständlich auch in Zukunft an ihrer Seite sein. „Wir lassen unsere Kundinnen und Kunden nicht im Stich und halten unsere Versprechen, die wir bereits vor der Krise gegeben haben. Dazu zählen auch gerechte Preise“, betont Björn Sommerburg, Geschäftsführer der Stadtwerke Lehrte GmbH.
Versorgungssicherheit an erster Stelle
„Da für uns die sichere Versorgung unserer Kundinnen und Kunden stets an erster Stelle steht, verfolgen wir eine eher konservative Beschaffungsstrategie. Das bedeutet, dass wir die benötigte Energie einige Zeit im Voraus einkaufen. Zu dem Zeitpunkt, als wir das Erdgas und den Strom für dieses Jahr einkaufen mussten, lagen die Preise auf dem Großmarkt leider noch deutlich höher als heute. Deshalb können wir erst jetzt die Preise wieder senken “, erklärt Dr. Marcel Haak, Geschäftsführer der Energiewerke Isernhagen GmbH. Es war und ist uns wichtig, mit Ihnen auf Augenhöhe zu kommunizieren, Ihre Sorgen sowie Bedürfnisse ernst zu nehmen und mit Ihnen gemeinsam Problemlösungen zu finden, die sowohl Ihnen als auch uns gerecht werden. Auf eines können Sie sich dabei jederzeit verlassen: Mit uns müssen Sie sich keine Gedanken über Ihre sichere Erdgas- und Stromversorgung machen.
Kompetenter Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger
Eine unserer wichtigsten Aufgaben als lokale Energieversorger ist unser Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge. Wir stellen für Sie die Versorgung mit Strom und Erdgas sicher. Darüber hinaus verstehen wir uns als Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger der Kommunen. „Wir möchten unserer Rolle als Energieexperten gerecht werden und unser Wissen nicht für uns behalten, sondern weitergeben“, sagt Natalie Heinrichs, Geschäftsführerin der Energieversorgung Sehnde GmbH und der Stadtwerke Sehnde GmbH. „Deshalb beraten wir explizit alle Bürgerinnen und Bürger rund um Energiethemen. Ob eine Photovoltaikanlage zur eigenen Stromerzeugung, alternative Heiztechnologien oder eine umfassende Energieberatung – wir helfen Ihnen gern!“ Wir dienen den Kommunen als starker Partner bei der Energiewende und möchten, dass alle von unserer Expertise profitieren.
Engagement vor Ort
Wir engagieren uns regional weit über die Energieversorgung hinaus. Um allen Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Freizeitaktivitäten wie Schwimm- und Ballsport, Konzerte oder Stadtfeste zu ermöglichen, sind Sponsoren unerlässlich. „Lokale Energieversorger unterstützen neben öffentlichen Veranstaltungen auch zahlreiche Vereine und vielfältige Bürgerinitiativen, die das gesellschaftliche Leben einer Stadt ausmachen. Aber auch Kitas und Schulen profitieren von unserem Engagement“, erläutert Shteryo Shterev, Geschäftsführer der Stadtwerke Barsinghausen GmbH. Damit das so bleibt, möchten wir dringend davon abraten, sogenannte Haustürgeschäfte abzuschließen oder zu Billiganbietern zu wechseln. Die Energiekosten mögen hier zwar auf den ersten Blick geringer sein, allerdings werden die erwirtschafteten Gewinne dieser Anbieter deutschlandweit abgeschöpft und nicht regional reinvestiert. Unsere Einnahmen aus Ihren Energielieferungen fließen dagegen immer wieder in unsere Gemeinde zurück und kommen auf die eine oder andere Art auch den Menschen in der Region zugute.
Forderung an die Politik: transparente und frühzeitige Entscheidungen
Die Preisbremsen für Strom und Erdgas werden bis Ende März 2024 verlängert, das Ende der reduzierten Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme wird auf Ende Dezember 2023 vorgezogen – oder dochnicht? „Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden Planungssicherheit bieten und diese auch selbst haben“, fordert Thomas Breer, Geschäftsführer der Stadtwerke Nienburg/Weser GmbH und der Nienburg Energie GmbH. „Dafür sind wir auf transparente und rechtzeitige Entscheidungen der Politik angewiesen, zum Beispiel bei den Energiepreisbremsen und der Mehrwertsteuer auf Erdgas.“ Abschließende Entscheidungen zu diesen zwei wichtigen Themen stehen Stand heute leider nach wie vor aus. So oder so werden wir Energieversorger erneut alles in unserer Macht stehende tun, um die Regelungen schnellstmöglich umzusetzen und mögliche Änderungen an Sie zu kommunizieren. Hierfür bitten wir schon einmal vorsorglich um Geduld und Verständnis. Als kommunale Energieversorger hat uns in den vergangenen Monaten vor allem eines geeint: Wir standen unseren Kundinnen und Kunden auch in außergewöhnlichen Zeiten zuverlässig mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen Auf unseren Firmenwebsites stellen wir regelmäßig und zeitnah aktuelle Informationen zur Situation auf dem Energiemarkt sowie Hinweise zu unseren Produkten und Preisen zur Verfügung.
stadtwerke-barsinghausen.de
energieversorgung-sehnde.de
ewi-isernhagen.de
stadtwerke-lehrte.de
stadtwerke-nienburg.de

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Wir stellen Ihnen die Pressemitteilung vom 22.November 2023 hier als PDF zum Download bereit.

Vor fast einem Jahr hat Russland die Ukraine angegriffen, wodurch die Preise an den Energiemärkten eine wahre Achterbahnfahrt erlebt haben. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass zahlreiche Länder in Europa ihren Energiebedarf in einem hohen Maß mit Erdgas aus Russland gedeckt haben. Die Erdgasbelieferung Deutschlands mit russischem Erdgas nahm im Laufe des vergangenen Jahres stark ab und kam mit der Zerstörung der Erdgaspipeline Nord Stream ganz zum Erliegen. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt wieder etwas beruhigt, was auch auf politischen Entscheidungen, zusätzlichen Erdgaslieferungen aus anderen Ländern und nicht zuletzt auf der Errichtung und Inbetriebnahme zusätzlicher Flüssiggasterminals an der Küste beruht.

Die Preise am Großmarkt sinken – warum nicht auch die für Verbraucher?

In diversen Medien ist zurzeit die Rede davon, dass die Erdgas­preise an den Beschaffungsmärkten nach einem drastischen Preisanstieg auf bisher unbekannte Höhen im vergangenen Sommer und Herbst aktuell wieder gesunken sind. Endverbraucher merken davon bisher allerdings noch nichts und fragen sich, warum. „Das liegt an unserer konservativen Beschaffungsstrategie, die darin besteht, dass wir Energie weit im Voraus einkaufen und Preissenkungen dementsprechend nur zeitlich verzögert an unsere Kunden weitergeben können“, erklärt Christian Peters, Geschäftsführer der Energiewerke Isernhagen GmbH. Gerade diese langfristige Planung führte dazu, dass wir als lokale Energieversorger sowohl zu Beginn als auch während der Krise die Preise für unsere Kunden für eine lange Zeit auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau halten konnten. „Wir kalkulieren unsere Preise stets auf Basis der Großhandelspreise und geben Vorteile sowie sinkende Kosten natürlich auch baldmöglichst eins zu eins an unsere Energiekunden weiter.“ Günstigere Anbieter hingegen, die ihre Energie an den kurzfristigen Spotmärkten kauften, haben ihren Kunden oftmals die Lieferver­träge gekündigt oder drastische Preiserhöhungen vorgenommen, falls sie nicht Insolvenz anmelden mussten. Beim Kundenstamm der kommunalen Energieversorger sind die Preisspitzen dagegen gar nicht erst angekommen. Hinzu kommt, dass unsere Kunden ­bereits im vergangenen Jahr ihren Verbrauch deutlich reduziert ­haben, was in Kombination mit der Dezemberhilfe des Bundes ­sowie der Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas und Wärme zu einer spürbaren Entlastung bei den Energiekosten geführt hat.

Versorgungs- und Informationssicherheit vor Ort

Gerade in diesen schwierigen Zeiten konnten und können sich Verbraucher auf uns Stadtwerke verlassen. Unsere Devise lautet: „Safety first“ – an erster Stelle steht immer die Versorgungssicherheit unserer Kunden. Natalie Heinrichs, Geschäftsführerin der Energieversorgung Sehnde GmbH und Stadtwerke Sehnde GmbH, sieht die Informations- und Versorgungssicherheit, die kommu­nale Energieversorger bieten, als unschätzbaren Vorteil. „Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung durch die turbulente Zeit und tun alles, um Sie über aktuelle Entwicklungen so schnell und klar wie möglich zu informieren. Unsere Kunden schätzen das ungemein“, bedankt sich Natalie Heinrichs für das Vertrauen in den vergangenen Monaten. „Nun bitten wir Sie um etwas Geduld und das Vertrauen, dass wir sinkende Beschaffungskosten und andere Vorteile selbstverständlich unverzüglich an Sie weitergeben werden, sobald wir dazu in der Lage sind.“ Das war bei der reibungslosen, unbürokratischen Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung auf Gas- und Wärmelieferungen sowie der Dezemberhilfe bereits der Fall und wird auch bei den sogenannten Preisbremsen in diesem Jahr geschehen.

Gas- und Strompreisbremse

Ab März 2023, rückwirkend auch für Januar und Februar dieses Jahres, greifen die Gas- und Strompreisbremsen, die für ein bestimmtes Kontingent an Gas, Wärme und Strom einen Festpreis für Verbraucher vorsehen. „Wir ruhen uns nicht auf diesen Preisbremsen aus“, betont Thomas Breer, Geschäftsführer der Stadtwerke Nienburg/Weser GmbH und Nienburg Energie GmbH. „Die Preisdeckel für Gas und Strom sollen unsere Kunden entlasten und dafür sorgen, dass hohe Beschaffungskosten im Jahr 2023 abgefedert werden. Das ist wichtig, um die langfristige Versorgung zu sichern.“ Gerade beim Stichwort Langfristigkeit können wir Stadtwerke nur an unsere Kunden appellieren, jetzt nicht zu vermeintlich günstigeren Anbietern zu wechseln. „In der Krise haben wir als regionale Versorger bewiesen, dass wir im Gegensatz zu Anbietern, die Energie spontan am Spotmarkt beschaffen, die Versorgungssicherheit garantieren können“, stellt Thomas Breer klar. „Wir lassen unsere Kunden auch in schweren Zeiten nicht allein.“

Aktuelle Versorgungslage

Eine Gasmangellage wird laut Bundesnetzagentur in diesem Winter zwar zunehmend unwahrscheinlich, dennoch kann eine Ver­schlechterung der Lage nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zusätzlich müssen die Gasspeicher auch für die kommende Saison vo­raussichtlich ohne Gas aus Russland befüllt werden. Zudem sind die Lieferungen aus Russland noch nicht zu 100 Prozent ausgeglichen, was nach wie vor einen Lieferengpass bedeutet. Auch wenn dieser für diesen Winter keine Rolle mehr spielt, können wir nicht vorhersehen, wie es im kommenden Winter aussehen wird. Aus diesem Grund warnt Björn Sommerburg, Geschäftsführer der Stadtwerke Lehrte GmbH, davor, die Realität nicht aus dem Blick zu verlieren. „Der Krieg in der Ukraine ist noch nicht vorbei und wir wissen nicht, was noch kommen wird. Auch wenn sich unsere Hoffnungen für diese Heizperiode bestätigt haben, müssen wir abwarten, was die nächsten Monate bringen.“

Die vier unterzeichnenden kommunalen Energieversorger können ihren Kunden im Hinblick auf die Zukunft zumindest
eines versprechen: „Wir werden weiter an Ihrer Seite sein und alles in unserer Macht Stehende tun, um Sie bestmöglich mit
Energie und Wärme zu moderaten Preisen zu versorgen – so, wie wir es im vergangenen Jahr bereits unter Beweis gestellt haben.“

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Wir stellen Ihnen die Pressemitteilung vom 11. Februar 2023 hier als PDF zum Download bereit.

Information Ihrer kommunalen Energieversorger:
Unsere Sicht zur Lage auf dem Energiemarkt

Die Energiewirtschaft befindet sich im Auge des Sturms, der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde: In der Folge explodierten die Preise an den Energiemärkten, was zu einer hohen Inflationsrate mit stetig steigenden Verbraucherpreisen führt. Vor diesem Hintergrund möchten wir unsere Stimmen erheben. Als lokale Energieversorger stehen wir in engem Austausch, bündeln unsere Kräfte und möchten gemeinsam etwas bewirken. Denn im Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge geben wir täglich unser Bestes, um Sie sicher mit Energie zu versorgen.

Gasmangellage und Gegenmaßnahmen

Auch wenn die Sorge vor einer Gasmangellage in der Gesellschaft schwelt, blicken wir zuversichtlich auf die kommende Heizperiode. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass in diesem Winter jemand aufgrund von Gasmangel frieren muss. Laut Bundesnetzagentur ist es zwar schwer, eine Vorhersage zur Gasmangellage zu treffen, doch dank schnellen politischen Handelns sind auch die deutschen Gasspeicher bereits sehr gut gefüllt – in Teilen schon bis zu 90 Prozent.

Möglichst viel Gas zu sparen bleibt dennoch das Gebot der Stunde. „Darum besuchen unsere Techniker energieintensive Unternehmen in der Region, um ihre Einsparpotenziale auszuloten“, sagt Björn Sommerburg, Geschäftsführer der Stadtwerke Lehrte GmbH. „Sie überprüfen die Arbeitsprozesse und entwickeln individuelle Energiesparstrategien.“ Auch Privatpersonen können ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, indem sie Erdgas sparen. „Wer beispielsweise die Heizung um ein Grad herunterdreht, spart sechs Prozent Energie. Damit schont man nicht nur seinen Geldbeutel, sondern zeigt sich auch solidarisch mit der Industrie, was schlussendlich Arbeitsplätze vor Ort sichert.“

Gemeinsam stark und durch die Krise

Wir sind uns bewusst, dass die Entwicklungen auf dem Energiemarkt für Privathaushalte, Unternehmen und die Industrie eine große Herausforderung darstellen. Auch für uns als Energielieferant ist die Situation fordernd, denn wir haben nur bedingt Einfluss darauf. So sind die Strom- und Gaspreise im September auf neue Rekordhöhen geklettert. Dennoch können wir dank unserer langfristigen und vorausschauenden Einkaufspolitik einen Teil der Preissteigerungen noch gut auffangen. Denn wir haben die für unsere Bestandskunden benötigten Erdgasmengen zum größten Teil frühzeitig zu moderaten Einkaufspreisen auf dem Energiemarkt beschafft. Allerdings können wir die akute Versorgungslage mit Erdgas nicht beeinflussen.

„Doch wir werden die Energiekrise gemeinsam meistern“, versichert Natalie Heinrichs, Geschäftsführerin der Energieversorgung Sehnde GmbH. „Wir sitzen alle in einem Boot und teilen finanzielle Sorgen oder die Angst um Arbeitsplätze. Als starke regionale Partner stehen wir mit Rat und Tat an Ihrer Seite, nehmen Sie ernst und sind für Sie da. Schließlich kennen wir viele unserer Kunden schon seit Jahren.“ Unsere Fachkräfte stehen Ihnen für persönliche und vertrauliche Gespräche in den Kundenzentren zur Verfügung. Sprechen Sie uns bei Fragen, Unsicherheiten oder Zahlungsschwierigkeiten an, gemeinsam finden wir eine Lösung!

Persönlicher Ansprechpartner mit regionaler Identität

Bereits seit vielen Jahren sind wir als kommunale Energieversorger mit der Strom- und Erdgaslieferung in Ihrer Region betraut. Diese Aufgabe erfüllen wir täglich pflichtbewusst und mit großem persönlichen Einsatz. Unsere Mitarbeitenden sind in allen Belangen rund um Ihre Energieversorgung direkt und nah erreichbar. Bei uns landen Sie nicht in einer anonymen Warteschleife oder werden gar von einem Sprachcomputer bedient. Unser Anspruch ist stets, auch und gerade in schwierigen Zeiten, Ihr engagierter Energiepartner vor Ort zu sein.

„Unser Geschäftsmodell ist schon seit Längerem auf Nachhaltigkeit, Energieeinsparung und Energieberatung ausgerichtet“, sagt Frank Schubath, Geschäftsführer der Energiewerke Isernhagen GmbH. „Ob Ökostrom und Öko-Erdgas, Elektromobilität oder Förderungen für energetische Gebäudesanierungen und energiesparende Anschaffungen wie Solarmodule, wir tun alles in unserer Macht Stehende, um die Energiewende vor Ort voranzutreiben.“

Politische Unterstützung notwendig

Auch wenn unser Schulterschluss ein wichtiger Schritt ist – ebenso wie jener, unsere Kundinnen und Kunden in die Bewältigung der Krise miteinzubeziehen – so sind wir doch in großen Teilen auf die Politik und richtungsweisende Entscheidungen angewiesen. Da wäre zum Beispiel der dringend notwendige Beschluss, die Mehrwertsteuer auf Erdgas temporär zu senken. Diese Maßnahme wünschen wir uns und Ihnen auch für Strom- und Wärmelieferungen. Zudem wird endlich auch über einen Rettungsschirm für Stadtwerke diskutiert. Denn nicht nur angeschlagene Gasimporteure wie Uniper brauchen staatliche Hilfen, um Liquiditätsprobleme zu verhindern.

„Die explodierenden Einkaufspreise für Energie bringen viele Regionalversorger in Bedrängnis“, warnt Thomas Breer, Geschäftsführer der Stadtwerke Nienburg/Weser GmbH. „Ihnen droht nicht nur die Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden, sondern auch Insolvenzen in den eigenen Reihen sind zu befürchten, wenn Hilfe ausbleibt.“ Auch Stadtwerke sind in ihrer Summe systemrelevant. Ohne finanzielle Mittel würden notwendige Investitionen in die Energiewende ausgebremst und die Daseinsvorsorge wäre gefährdet. „Oftmals wird leider nicht bedacht, dass wir uns an erhöhten Preisen und eingeführten Umlagen nicht bereichern. Sie sind für uns ein durchlaufender Posten, den wir ähnlich wie das produzierende Gewerbe, das seine Rohstoffe teuer beschaffen muss, gezwungenermaßen an unsere Kunden weitergeben müssen.“

Mit Vertrauen und Zuversicht in die Zukunft

Trotz aller widrigen Umstände sind wir dennoch sicher: Jede Krise birgt auch eine Chance und wir sehen Licht am Ende des Tunnels. Mit der Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle wie Photovoltaik oder „grünem“ Wasserstoff blicken wir mit Zuversicht in die Zukunft der Energieversorgung. Aktiv und gemeinschaftlich wollen wir die Wende im Energiemarkt schaffen und vertrauen darauf, dass die Politik die richtigen Entscheidungen trifft. So sehen wir bereits, dass einige Maßnahmen wie die Errichtung von LNG-Terminals für flüssiges Erdgas in dieser historischen Krise angepackt und in Rekordzeit umgesetzt wurden.

Wenn wir uns nun gegenseitig unterstützen, uns solidarisch zeigen und unter die Arme greifen, wenn Gesellschaft und Politik mithelfen und zusammenhalten, wenn alle sorgsam mit den knappen Ressourcen umgehen, werden wir diese herausfordernden Zeiten überstehen. Darauf vertrauen wir und bitten Sie, dies auch zu tun. Gemeinsam sind wir stark und können diese Chance für unser aller Zukunft nutzen.

Weitere Informationen

Aufgrund der sehr dynamischen Lage empfehlen wir, unsere Firmenwebsites im Blick zu behalten. Wir stellen dort regelmäßig und zeitnah aktuelle Informationen zur Situation auf dem Energiemarkt sowie Hinweise zu unseren Produkten und Preisen zur Verfügung.

Download

Wir stellen Ihnen die Pressemitteilung vom 24. September 2022 hier als PDF zum Download bereit.