Erdgas für Geschäftskunden

Die Energiewerke Isernhagen beliefern Unternehmen jeder Größe in Isernhagen und der Region mit Erdgas für jeden Bedarf. Das Besondere dabei ist, dass Sie bei der EWI die Wahl haben: Sie bekommen Erdgas zu den für Ihr Unternehmen günstigsten Konditionen. Auf Wunsch auch nachhaltig mit 100 % Öko-Erdgas. Mehr Informationen zu Öko-Erdgas erhalten Sie hier.

Produktübersicht

Das Erdgasangebot und die Erdgaspreise der Energiewerke Isernhagen für Geschäftskunden.

Finden Sie heraus, was Ihnen unsere Erdgasprodukte im Einzelnen zu bieten haben und welches Angebot genau das Richtige für Sie ist.
Ganz individuell und abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

EWI Businessgas

Der Geschäftskunden-Tarif EWI BUSINESSGAS der Energiewerke Isernhagen richtet sich an Unternehmen jeder Art und Größe. Voraussetzung: Ihr jährlicher Erdgasverbrauch ist größer als 25.000 kWh und liegt unter 1.500.000 kWh oder unter 500 KW. Dann ist unser Liefervertrag EWI BUSINESSGAS genau das Richtige für Sie.

Die Merkmale von EWI BUSINESSGAS:

  • individuelles Angebot je nach persönlichem Bedarf
  • Vertragslaufzeit: wahlweise 12 oder 24 Monate
  • geeignet für einen Jahresverbrauch von 25.001 kWh bis zu 1.500.000 kWh

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Wenn Sie einen sehr hohen Energiebedarf mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) haben, dann bekommen Sie bei uns Ihr Erdgas zu individuellen Konditionen. Auf Wunsch auch nachhaltig mit 100 % Öko-Erdgas.

Jetzt Ihr individuelles Angebot anfordern!

Als Unternehmen haben Sie nichts zu verschenken, auch nicht im Bereich Erdgas. Daher haben die Energiewerke Isernhagen das Produkt EWI BUSINESSGAS entwickelt: Wir bieten Sonderverträge für Gewerbetreibende an, die eine individuelle Lösung benötigen.
Sie möchten nicht nur gut versorgt, sondern auch intensiv beraten werden und suchen nach den bestmöglichsten Konditionen für Ihr Erdgas? Dann fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot an.

EWI Ersatzversorgung Erdgas

Ersatzversorgung bedeutet, dass es gesetzlich geregelt ist, dass jeder Erdgaskunde durchgehend mit Erdgas versorgt wird. Beispielsweise auch, wenn der bisherige Erdgasversorger aufgrund einer Insolvenz seine Lieferungen einstellt.

Dann ist der Grundversorger des jeweiligen Netzgebietes verpflichtet vorübergehend die Versorgung des betroffenen Kunden zu übernehmen.

Ersatzversorgung für Gewerbekunden

Wenn Sie ein Gewerbekunde (also kein Haushaltskunde im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG) im Erdgas-Grundversorgungsgebiet der Energiewerke Isernhagen sind, über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas aus dem Niederdruck beziehen und keinen Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, dann beliefert die EWI Sie übergangsweise entsprechend unserer Ersatzversorgungspflicht (§ 38 EnWG) im Rahmen der Ersatzversorgung mit Erdgas. Die Ersatzversorgung endet, wenn die Erdgaslieferung auf der Grundlage eines Erdgaslieferungsvertrages erfolgt, spätestens jedoch drei Monate nach deren Beginn. Um sicherzustellen, dass Sie nach den drei Monaten auch weiterhin mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgaslieferungsvertrag abschließen.

Natürlich freuen wir uns, wenn Sie sich für die EWI entscheiden und mit uns einen Erdgasvertrag abschließen. Wenden Sie sich jederzeit für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten und für Ihre Fragen rund um das Thema Energieversorgung an uns. Gerne machen wir Ihnen auch ein Angebot, das genau Ihrem Energiebedarf entspricht. Auf Wunsch auch nachhaltig mit 100 % Öko-Erdgas.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung finden Sie hier.

Ersatzbelieferung für Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

Als Grundversorger im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH beliefern wir zusätzlich Gewerbekunden (also kein Haushaltskunde) mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung, sofern Sie Erdgas über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung beziehen und keinen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall besteht für uns allerdings keine gesetzliche Lieferverpflichtung. Bei unklarer Vertragssituation behalten wir uns vor, die Erdgaslieferung einzustellen. Um sicherzustellen, dass Sie weiterhin mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie einen Erdgaslieferungsvertrag abschließen.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzbelieferung von Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie hier.

Dienstleistungen Businesskunden

Energieberatung

Ob es Ihnen um die Senkung Ihrer Energiekosten geht oder um mehr Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen: Mit unseren vielseitigen Beratungsangeboten und technischen Dienstleistungen unterstützen wir Sie dabei, die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu steigern. Lassen Sie sich beraten!

Lastgangdaten und Energieabrechnungen

Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Blick! In unserem Kundenportal haben Sie Zugriff auf detaillierte Auswertungen Ihrer Verbrauchsdaten und Lastspitzen. Voraussetzung ist eine registrierende Leistungsmessung. Außerdem können alle Kunden Ihre letzten Energieabrechnungen einsehen. Eine hervorragende Grundlage für die Planung und Optimierung sowie das Controlling Ihrer Energiebedarfe.

Sie sind bereits Geschäftskunde der Energiewerke Isernhagen? Registrieren Sie sich noch heute. Login Kundenportal

Ladesäulen

Ihr Unternehmen ist schon elektrisch unterwegs mit einem Elektroauto oder sogar einer ganzen Fahrzeugflotte? Oder Sie planen die Anschaffung von E-Mobilen oder möchten Ihre Mitarbeiter bei der Nutzung von Elektromobilität unterstützen? Fragen Sie uns nach günstigen und attraktiven Konditionen für Ihr Unternehmen zur Nutzung unserer vorhandenen Ladeinfrastruktur in Isernhagen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einrichtung einer eigenen Ladesäule auf Ihrem Firmengelände. Mehr Infos

Sie möchten klimaneutral wirtschaften?

Kein Problem, als Geschäftskunde der EWI können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir sind Ihnen beim klimawirksamen Ausgleich Ihrer CO2-Emissionen behilflich!

Mehr erfahren

Veröffentlichungspflichten

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post an Energiewerke Isernhagen GmbH, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen; telefonisch unter 0511 61654-75 (Ortstarif, Mobilfunk ggf. abweichend) oder per E-Mail an kontakt@ewi-isernhagen.de gerichtet werden.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. ist für uns verpflichtend.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de

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Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 (Mo. – Fr.: 9 bis 15 Uhr)
oder 0180 5101000 (bundesweites Infotelefon; Kosten gemäß veröffentlichter Informationen der Bundesnetzagentur: dt. Festnetz 14 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Erdgas
Der Grundversorgungstarif der Energiewerke Isernhagen stellt sicher, dass Sie im Niederdrucknetz zuverlässig mit Erdgas versorgt werden. Wenn Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung zu gewährleisten. Und dies tun wir gern.

Solange Sie sich nicht für einen anderen Erdgastarif entscheiden, versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV, PDF, 56 KB) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Sie bleiben durch die 14-tägige Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Erdgastarif entscheiden.

Die Preise unseres Basisangebotes „EWI Grundversorgung Erdgas“ finden Sie hier.

Die Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit Erdgas im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung im Niederdruck greift beispielsweise, wenn Sie als Haushaltskunde keinen Erdgaslieferungsvertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens jedoch drei Monate nach deren Beginn.

Lieferpreise für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Preise und Bedingungen für die Ersatzbelieferung von Kunden mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz, die nicht Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, finden Sie hier.