Strom für Privatkunden

Die Energiewerke Isernhagen beliefern Privatkunden in Isernhagen und der Region mit Strom für jeden Bedarf. Das Besondere dabei ist, dass Strom von der EWI immer zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Das heißt, Sie beziehen bei uns automatisch Ökostrom, ohne dafür einen Aufpreis zu bezahlen.

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Sie möchten gern mehr über die EWI Stromprodukte erfahren? Dann sprechen Sie uns an: per E-Mail unter kontakt@ewi-isernhagen.de, telefonisch unter 0511 61654-75 von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr oder persönlich in unserem Kundenzentrum Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag, 15 bis 18 Uhr.

Produktübersicht

Hier finden Sie das Stromangebot und die Strompreise der Energiewerke Isernhagen für Privatkunden. Sie haben bei uns die Wahl zwischen Stromprodukten, die besonders günstig sind oder solchen, die Ihnen eine Stromversorgung ohne Vertragsbindung garantieren. Ganz individuell und abgestimmt auf Ihren Bedarf.

EWI Individualstrom

Sie haben gern die Wahl ?
Dann passt das Stromprodukt EWI INDIVIDUALSTROM der Energiewerke Isernhagen am besten zu Ihnen.

Haben Sie Interesse an dem Produkt nutzen Sie ganz einfach unseren Tarifrechner oder kommen Sie zu uns ins EWI Kundenzentrum, unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne!

 

Die Merkmale von EWI Individualstrom:

  • zuverlässige Versorgung zu fairen Preisen
  • Gültig ab 1. Januar 2025
  • Die Preisgarantie gilt bis zum 31.12.2025 und ist eingeschränkt.*
  • Erstvertragslaufzeit bis 31.12.2025
  • Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann fortan von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden..
  • Wahlmöglichkeiten:
    – Ökostrom aus der Region: Für nur 2,00 Euro brutto (1,68 Euro netto) mehr pro Monat erhalten Sie zu 100 % Ökostrom aus Niedersachsen.
    – Onlinerechnung: Sie erhalten einen Nachlass in Höhe von 3,00 Euro brutto (2,52 Euro netto) pro Jahr, wenn wir Ihnen Ihre Jahresabrechnungen
    in unserem Kundenportal unter https://meinewi-isernhagen.de bereitstellen.
    – Isernhagen Bonus: Mit 1,00 Euro brutto (0,84 Euro netto) mehr pro Monat unterstützen Sie soziale, kulturelle, ökologische oder sportliche Projekte in der Gemeinde Isernhagen und Umgebung.

*Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile
(Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen, vergleiche Ziffer 4.1, 5.1.1.1 und 5.1.1.2 der Allgemeinen Stromlieferbedingungen.
Nach dem oben genannten Preisgarantiezeitraum gelten die Preisanpassungsregelungen vollumfänglich.

Unsere Preise:

Arbeitspreis (ct/kWh)33,91 (28,495)
Grundpreis (EUR/Monat)13,38 (11,24)
Preisstand: 01.01.2025


Bruttopreise, in Klammern Nettopreise

Soweit der Kunde eine Netzentgeltreduzierung gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen beansprucht und vom Netzbetreiber bestätigt bekommen hat und der Netzbetreiber dieses mit dem Netznutzer (regelmäßig dem Lieferanten) abrechnet, geben wir diese Reduzierung vollumfänglich an den Kunden mit der Abrechnung weiter.

EWI Grundversorgung Strom

Dieses Angebot der Energiewerke Isernhagen macht es Ihnen so einfach wie möglich.
Sie werden automatisch in unsere Grundversorgung mit Strom aufgenommen – eine Vertragsunterzeichnung ist hierfür nicht notwendig.

Die Merkmale von EWI Grundversorgung Strom:

  • zuverlässige Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen
  • bequeme Belieferung ohne Formalitäten
  • volle Flexibilität – innerhalb von 14 Tagen kündbar

Unsere Preise:

EWI Grundversorgung Stromab 01.01.2025
Verbrauchsstufen entfallen
Arbeitspreis (ct/kWh)36,60 (30,753)
Grundpreis (EUR/Jahr)130,67 (109,81)
In den Grundpreisen sind die Messstellenkosten nicht enthalten, diese werden separat berechnet, je nach verbautem Zähler.
Preisstand: 01.01.2025
Bruttopreise, in Klammern Nettopreise

Soweit der Kunde eine Netzentgeltreduzierung gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen beansprucht und vom Netzbetreiber bestätigt bekommen hat und der Netzbetreiber dieses mit dem Netznutzer (regelmäßig dem Lieferanten) abrechnet, geben wir diese Reduzierung vollumfänglich an den Kunden mit der Abrechnung weiter.

  • Es handelt sich um gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer.
  • Die Nettopreise enthalten u. a. die Entgelte für Erzeugung, Beschaffung, Transport, Vertrieb sowie jährliche Abrechnung, die Konzessionsabgabe, staatlich veranlasste Komponenten (Umlagen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach § 13 Abs. 4b EnWG/§ 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Umlage nach § 19 StromNEV) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Stromsteuer.
  • Die Nettopreise zuzüglich der Umsatzsteuer ergeben die Bruttopreise.
  • In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) in Höhe von 2,05 Cent je Kilowattstunde (netto) enthalten.
  • In den Grundpreisen sind die Messstellenkosten nicht enthalten, diese werden separat berechnet, je nach verbautem Zähler. Die Kosten für den Messstellenbetrieb entnehmen Sie bitte dem Preisblatt unter dem Punkt “Preiszusammensetzung”.

EWI Wärmestrom

Speziell für Privatkunden mit Elektro-Speicherheizungen oder Wärmepumpen bieten die Energiewerke Isernhagen auch Wärmestrom an.
 

Die Merkmale vom EWI Wärmestrom:

  • zuverlässige Versorgung zu fairen Preisen
  • Gültig ab 1. Janaur 2025
  • Die Preisgarantie gilt bis zum 31.12.2025 und ist eingeschränkt.*
  • Erstvertragslaufzeit bis 31.12.2025
  • Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann fortan von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
    *Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher  Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen, vergleiche Ziffer 4.1, 5.1.1.1 und 5.1.1.2 der Allgemeinen Stromlieferbedingungen. Nach dem oben genannten Preisgarantiezeitraum gelten die Preisanpassungsregelungen vollumfänglich.

Unsere Preise:

EWI Wärmestromab 01.01.2025
Getrennte Messung
Arbeitspreis Tagstrom (ct/kWh)23,62 (19,849)
Arbeitspreis Nachtstrom (ct/kWh)22,62 (19,009)
Grundpreis (EUR/Jahr)147,12 (123,63)
Preisstand: 01.01.2025
Bruttopreise, in Klammern Nettopreise

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Basisangebot Grundversorgung Heiz-/Wärmestrom

Dieses Angebot der Energiewerke Isernhagen speziell für Kunden mit Elektro-Speicherheizung oder Wärmepumpen macht es Ihnen so einfach wie möglich.
Sie werden automatisch in unsere Grundversorgung mit Heizstrom aufgenommen, wenn Sie sich nicht für einen anderen Heiz- oder Wärmestromtarif entscheiden – eine Vertragsunterzeichnung ist hierfür nicht notwendig.
 

Die Merkmale vom Basisangebot Grundversorgung Heiz-/Wärmestrom:

  • Bequeme Belieferung: Versorgung ohne Formalitäten
  • Zuverlässige Versorgung: im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen
  • Volle Flexibilität: innerhalb von 14 Tagen kündbar

Unsere Preise:

Basisangebot Grund- und Ersatzversorgung Heizstrom (getrennte Messung)ab 01.01.2025
Arbeitspreis Tagstrom (ct/kWh)30,88 (25,953)
Arbeitspreis Nachtstrom (ct/kWh)25,27 (21,232)
Grundpreis (EUR/Jahr)123,52 (103,80)
In den Grundpreisen sind die Messstellenkosten nicht enthalten, diese werden separat berechnet, je nach verbautem Zähler.
Preisstand: 01.01.2025
Bruttopreise, in Klammern Nettopreise

Soweit der Kunde eine Netzentgeltreduzierung gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen beansprucht und vom Netzbetreiber bestätigt bekommen hat und der Netzbetreiber dieses mit dem Netznutzer (regelmäßig dem Lieferanten) abrechnet, geben wir diese Reduzierung vollumfänglich an den Kunden mit der Abrechnung weiter.

  • Es handelt sich um gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer.
  • Die Nettopreise enthalten u. a. die Entgelte für Erzeugung, Beschaffung, Transport, Vertrieb sowie jährliche Abrechnung, die Konzessionsabgabe, staatlich veranlasste Komponenten (Umlagen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach § 13 Abs. 4b EnWG/§ 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Umlage nach § 19 StromNEV) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Stromsteuer.
  • Die Nettopreise zuzüglich der Umsatzsteuer ergeben die Bruttopreise.
  • In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) in Höhe von 2,05 Cent je Kilowattstunde (netto) enthalten.
  • In den Grundpreisen sind die Messstellenkosten nicht enthalten, diese werden separat berechnet, je nach verbautem Zähler. Die Kosten für den Messstellenbetrieb entnehmen Sie bitte dem Preisblatt unter dem Punkt “Preiszusammensetzung”.

Veröffentlichungspflichten

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post an Energiewerke Isernhagen GmbH, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen; telefonisch unter 0511 61654-75 (Ortstarif, Mobilfunk ggf. abweichend) oder per E-Mail an kontakt@ewi-isernhagen.de gerichtet werden.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. ist für uns verpflichtend.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de

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Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 (Mo. – Fr.: 9 bis 15 Uhr)
oder 0180 5101000 (bundesweites Infotelefon; Kosten gemäß veröffentlichter Informationen der Bundesnetzagentur: dt. Festnetz 14 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität

Der Grundversorgungstarif der Energiewerke Isernhagen stellt sicher, dass Sie in Niederspannung zuverlässig mit Strom versorgt werden. Wenn Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung zu gewährleisten. Und dies tun wir gern.

Solange Sie sich nicht für einen anderen Stromtarif entscheiden, versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV, PDF, 179 KB) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Sie bleiben durch die 14-tägige Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Stromtarif entscheiden.

Die Preise unseres Basisangebotes „EWI Grundversorgung Strom“ finden Sie hier.

Die Ersatzversorgung

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit elektrischer Energie im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung in Niederspannung greift beispielsweise, wenn Sie als Haushaltskunde keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.

Lieferpreise für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden

Für die Belieferung von Kunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz, die Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, entsprechen die Preise der Ersatzversorgung bis auf Weiteres den Allgemeinen Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom (EWI Grundversorgung Strom).

Die Stromkennzeichnung Stand 01.11.2024 (Angaben auf der Basis der Zahlen für das Jahr 2023) finden Sie hier.

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Erklärfilm

Eine einfache und verständliche Erläuterung der Begriffe Stromkennzeichnung, Ökostrom und Herkunftsnachweise bietet Ihnen ein Erklärfilm des Umweltbundesamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr