Der Notfallplan Gas umfasst insgesamt drei Stufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe), die bei verschiedenen Szenarien ausgerufen werden können. Ende März 2022 rief Bundeswirtschaftsminister Habeck zunächst die Frühwarnstufe aus, Ende Juni folgte die Alarmstufe. Aber was bedeutet das genau?
Frühwarnstufe: Wird eine Frühwarnung herausgegeben, liegen zuverlässige Hinweise darauf vor, dass wahrscheinlich ein Ereignis eintritt, das zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Außerdem führt dieses Ereignis voraussichtlich zur Ausrufung einer höheren Warnstufe, sprich der Alarm- oder Notfallstufe. In der Frühwarnstufe wird darauf vertraut, dass sich die Probleme am Markt nicht bemerkbar machen, sodass kein Eingreifen notwendig ist.
Ende März 2022 hatte Russland angekündigt, Bezahlungen für Gas nur noch in Rubel zu akzeptieren, was nicht den Vertragsvereinbarungen entspricht. Russland drohte, die Lieferungen komplett zu stoppen, sollte diese Forderung nicht erfüllt werden. Damit waren die Bedingungen, die zur Ausrufung der Frühwarnstufe notwendig waren, erfüllt.
Alarmstufe: In dieser Stufe ist die Störung der Gasversorgung so groß, dass sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Dennoch kann der Markt die Nachfrage noch bewältigen, ohne dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die Alarmstufe wurde für Deutschland Ende Juni 2022 ausgerufen, nachdem Russland die Gaslieferungen drastisch reduziert hatte. Da weiterhin Gas aus anderen Ländern bezogen werden kann, ist die Versorgung nach wie vor gesichert. Nichtsdestotrotz ruft die Bundesregierung zum Gassparen auf, außerdem hat die Befüllung der Gasspeicher oberste Priorität. Diese Stufe ist nach wie vor gültig, auch wenn die Gaslieferungen aus Russland inzwischen vollständig eingestellt wurden.
Notfallstufe: Die Nachfrage nach Gas ist außergewöhnlich hoch, die Gasversorgung ist erheblich gestört oder die Versorgungslage hat sich aus einem anderen Grund erheblich verschlechtert – das sind die Voraussetzungen für die Ausrufung der Notfall- und damit höchsten Stufe des Notfallplans Gas. Außerdem übersteigt die Nachfrage nach Gas die noch vorhandene Versorgung und die umgesetzten marktbasierten Maßnahmen reichen zu einer Regulierung nicht mehr aus.
In diesem Fall greift der Staat ein, um vor allem die Versorgung der besonders schützenswerten Kunden, zu denen auch Privathaushalte zählen, zu gewährleisten. Zu aktuellen Anordnungen wie der, Gas zu sparen, können dann Anordnungen hinzukommen, die unter anderem die Stromproduktion aus Gas einschränken oder die Abschaltung von Industriekunden vorsehen.